Die Staatsregierung hat aufgrund steigender Infektionszahlen eine weitere Verlängerung der geltenden Corona-Schutz-Verordnung um vier Wochen bis zum Beginn der Sommerferien beschlossen.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden damit bis einschließlich 16. Juli 2022 aufrechterhalten. Gleiches gilt für die Pflicht zum Tragen eines mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr.

Mit der Verlängerung der Corona-Maßnahmen soll auch der allgemein hohen Auslastung der Krankenhäuser – auch jenseits von Corona-Patienten – Rechnung getragen werden. Angesichts des hohen Ansteckungsrisikos dient die Verlängerung der Schutzmaßnahmen auch der Vorsorge für die Ferienzeit.

Weiterhin wird zur Vorsicht geraten und dringend empfohlen, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Menschenansammlungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Verordnung steht in den nächsten Tagen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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