Zu den Plänen des Kabinetts für eine Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion für Feuerwehr und Katastrophenschutz: „Dieses insgesamt aus der Zeit gefallene Blaulicht-Gesetz kann man schwerlich an die Realität anpassen. Wir brauchen eine Neufassung – ein Rettungsgesetz, ein Brandschutzgesetz und ein Katastrophenschutzgesetz, wie es die meisten Aktiven im Bevölkerungsschutz seit langem fordern und wie es bundesweit üblich ist.
Es ist gut, dass die Koalition nach vielen Jahren endlich das Gesetz anfassen will, aber wir sind skeptisch, ob der nötige große Wurf gelingt. Sachsen braucht jedenfalls gut ausgebildete und hoch motivierte Retterinnen und Retter, im Haupt- und Ehrenamt! Alle Aktiven müssen darin gleichgestellt werden, dass sie im Übungs- oder Einsatzfall kein Erwerbseinkommen einbüßen. Lebensrettung gehört in den Mittelpunkt, nicht Kosteneinsparung!
Die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren hat infolge von Investitionsstau und Nachwuchsmangel stellenweise ein kritisch niedriges Niveau erreicht, was nicht nur angesichts künftig wohl häufiger Wald- und Flächenbrände geändert werden muss. Wir fordern eine sachsenweite Beschaffung, die wie bei der Landespolizei Geld spart und Technik-Standards setzt. In allen Städten mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden.
Nötig sind zudem familienfreundliche Dienst- und Ausbildungszeiten mit fortlaufend modernisierten Inhalten für alle Helferinnen und Helfer. Die Kommunen sollten ihr Engagement durch direkte Unterstützung anerkennen können, etwa bei der Suche nach einem Kita-Platz, bei privaten Bauvorhaben, bei Gebührensatzungen oder anderen Verwaltungsakten.“
Susanne Schaper, Sprecherin für Rettungswesen, fügt hinzu: „Es ist gut, dass die unselige europaweite Ausschreibungspflicht endlich gelockert werden soll, wenn es um den Rettungsdienst geht. Lohn- und Tariftreue-Standards müssen bei der Ausschreibung und Vergabe von Rettungsdienstleistungen dennoch jederzeit gewahrt werden.
Um die Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes zu bewahren und auszubauen, sind mehr Aus- und Fortbildungszeiten zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter nötig. Außerdem muss die Praxisansiedlung von Ärztinnen und Ärzten abseits der Großstädte endlich attraktiver gemacht werden, um die Rettungsdienste von Bagatelleinsätzen zu entlasten.“
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