Zum 1. Juni 2022 entfallen die von städtischen Kultureinrichtungen gewährten kostenfreien Eintritte für Schutzsuchende aus der Ukraine. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer haben aber Anspruch auf den Leipzig-Pass. Dieser ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem Einkommen eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen und bietet Vergünstigungen im Nahverkehr und bei der Nutzung von Bildungsangeboten.
„Die Angebote der städtischen Kulturbetriebe sollten es den Geflüchteten, vorwiegend Frauen und Kindern, ermöglichen, ein Stück Normalität zu erleben und Leipzig kennenzulernen. Dieses Ziel ist sehr gut gelungen. Den genannten Einrichtungen gilt mein Dank für das unkomplizierte und solidarische Handeln, um den Schutzsuchenden einen Moment der Ablenkung von Krieg, Flucht und womöglichem Verlust eines Angehörigen zu schenken“, sagt Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke.
Die Regelung betrifft die Eigenbetriebe Kultur (Gewandhaus, Oper, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt), die städtischen Museen (Museum der bilden Künste, Grassi Museum für Angewandte Kunst, Stadtgeschichtliches Museum und Naturkundemuseum) und den Leipziger Zoo. Nicht betroffen sind schon laufende und noch nicht beendete Angebote wie Sprachkurse der Volkshochschule oder schon ausgestellte Ausweise der Leipziger Städtischen Bibliotheken, die bis zum 30. September 2022 Gültigkeit haben.
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