Im Juli 2021 verursachten starke Regenfälle im Freistaat Sachsen erhebliche Schäden. Davon betroffen waren sechs von zehn Landkreisen. Rund 80 Prozent der Schäden entfielen auf die öffentliche Infrastruktur – wie beispielsweise Trinkwasser- und Abwasseranlagen, insbesondere aber Straßen, Brücken und Gewässer in kommunaler Baulast.
Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung. Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadenserhebungen, rund 134 Millionen Euro.
Die sächsische Landesregierung hat gestern die Verteilung der Mittel für die Beseitigung der Schäden in den Kommunen beschlossen. Demnach wird jedem Landkreis bzw. Gemeinde ein Budget in einer Höhe von mindestens 75 Prozent der im Maßnahmeplanverfahren bestätigten gesamten Schadenssumme zugesichert. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung von im Wiederaufbauplan bestätigten Maßnahmen obliegt dabei der betroffenen Kommune oder dem Landkreis.
„Damit ist es den Kommunen möglich, selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen vorrangig umgesetzt werden sollen. Die sogenannte Budgetlösung ermöglicht den Landkreisen und Gemeinden, für ausgewählte Maßnahmen, im Rahmen ihrer Budgethöhe, Fördermittel mit bis zu 100 prozentiger Förderung zu beantragen,“ so Thomas Kralinski, Staatssekretär für Arbeit und Wirtschaft.
Die mit Abstand am schwersten betroffene Kommune in Sachsen, die Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, wird mit einer 100 Prozent Budgetlösung für zwei umfangreiche Maßnahmenkomplexe unterstützt. Der Gemeinde wird damit ermöglicht, Maßnahmen im Bereich des Reinhardtsdorfer Baches und des Mühlgrundbaches vollumfänglich durchzuführen.
Die Sonderlösung wurde erforderlich, da aufgrund der umfangreichen Schädigung eine punktuelle Beseitigung einzelner Schäden fachlich nicht sinnvoll ist. Weitere Maßnahmen der Gemeinde werden, wie bei allen anderen betroffenen Kommunen auch, mit mindestens 75 Prozent Budget unterstützt.
Die auf der Grundlage der heutigen Kabinettsentscheidung zu aktualisierenden Wiederaufbaupläne werden den betroffenen Kommunen und Landkreisen zeitnah übersandt. Damit ist die Beantragung der Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) möglich. Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur ist der 30. Juni 2023. Allerdings konnte schon seit 10. Juli 2021 aufgrund der Dringlichkeit mit den Maßnahmen zur Schadensbeseitigung begonnen werden.
Bereits im Vorfeld wurde für jede betroffene Kommune oder betroffenen Landkreis ein sogenannter vorläufiger Wiederaufbauplan erstellt, in welchem das Gesamtschadensbudget anteilig an der bestätigten Schadenshöhe als Grundlage für die Bewilligung der Förderung festgelegt wurde. Die jetzt erfolgte Kabinettsentscheidung ermöglicht es, die Fördersummen an die Kommunen auszureichen.
Derzeit beläuft sich die vorläufige Gesamtschadenssumme auf rund 156 Millionen Euro. Die Schäden im Freistaat Sachsen in gewerblicher und privater, kommunaler und staatlicher Infrastruktur übersteigen demnach die vom Bund insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel um rund 22 Millionen Euro.
Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen
Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wurde auf den 30. September 2022 vorverlegt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle gestellt werden. Ziel ist es, derzeit bereitgestellte Mittel, die von Privatpersonen oder Unternehmen nicht benötigt werden, für die Beseitigung der infrastrukturellen Schäden insbesondere für die öffentliche Infrastruktur verwenden zu können.
Die Fördersätze entsprechen den Vorgaben des Bundes: Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das aktuelle Antragsvolumen beläuft sich mit Stand Ende April auf derzeit rund 680.000 Euro.
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