Der nun mehr als zwei Monate andauernde Ukraine-Krieg und seine Folgen sind in den Klassenzimmern, Unternehmen und Gemeinden in Sachsen angekommen. Der Diskurs um demokratische Werte wie Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit wird nun oftmals mit Blick auf diesen Krieg und die Situation der Geflüchteten geführt.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt daher themenbezogen Mittel in Höhe von 250.000 Euro für Kleinprojekte auf Grundlage der Richtlinie „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) bereit, die sich mit den gesellschaftlichen Folgen dieses Krieges für die hier in Sachsen lebenden Menschen präventiv oder anlassbezogen auseinandersetzen und mit Ihrem Wirken die demokratische Kultur im Freistaat Sachsen stärken. Diese können fortlaufend beantragt und je Projekt mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.

Staatsministerin Petra Köpping erläutert: „Wie schon die Corona-Pandemie wird auch dieser furchtbare Krieg instrumentalisiert, um unsere Gesellschaft zu spalten, Werte wie Solidarität zu verunglimpfen und Neid zu schüren. Jetzt, wo die Situation noch relativ neu ist und die sich daraus ergebenden Bedarfe für die Demokratiearbeit noch nicht in umfangreicheren Maßnahmen abgebildet werden können, sehe ich in unseren WOS-Kleinprojekten die ideale Möglichkeit, schnell und kurzfristig in die Arbeit mit kleineren Zielgruppen einzusteigen.“

„Aktuell erleben wir großes zivilgesellschaftliches Engagement bei der Hilfe von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Hier sehe ich das Potenzial, ehrenamtliche Helfer und Helferinnen durch gezielte Weiterbildungsangebote dabei zu unterstützen, Diskriminierung und extremistische Haltungen in ihrem Wirkungsfeld frühzeitig zu erkennen und entsprechend handlungsfähig zu machen. Darüber hinaus denke ich zum Beispiel an Projekte, die Schülerinnen und Schülern helfen, mit Fake News zum Ukraine-Krieg umzugehen, mit denen sie in Sozialen Medien konfrontiert werden“, so Köpping weiter.

Staatsministerin Köpping betont im Zusammenhang mit dem Aufruf nochmals die Bedeutung lokaler Initiativen: „Die Vereine und Akteure vor Ort haben einen direkten Einblick, wo sich Konfliktlinien auftun und wo gehandelt werden muss.“

Die Anträge für Kleinprojekte können flexibel bis vier Wochen vor Projektbeginn bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – eingereicht werden. Die Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen und müssen den Fördergegenständen sowie Förderzielen der Richtlinie Weltoffenes Sachsen entsprechen.

Hintergrund:

Über die Richtlinie „Weltoffenes Sachsen“ fördert der Freistaat Sachsen Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Seit 2017 begleitet ein Fachbeirat die Umsetzung und Weiterentwicklung des „Weltoffenen Sachsens“.

Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Es stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,47 Millionen Euro zur Verfügung. Für das laufende Förderjahr können noch Anträge für Kleinprojekte mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro sowie für Bildungsfahrten bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – eingereicht werden.

Weitere Informationen sowie die Leitfäden für Antragsteller können auf der WOS-Website https://www.weltoffenes.sachsen.de abgerufen werden.

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