Um belastbare Zahlen zur Situation von gewaltbetroffenen Frauen in Sachsen zu erheben, hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) die „Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt“ (VisSa-Studie) in Auftrag gegeben.

In der Zeit vom 25. April bis 7. Oktober 2022 haben in Sachsen lebende Frauen ab 16 Jahren die Möglichkeit, online an der landesweiten Dunkelfeldbefragung zu Erfahrungen mit häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Stalking teilzunehmen. Die Studie soll Häufigkeit, Ursachen und Folgen von Gewalterfahrungen von Frauen aufdecken sowie Fragen zur Bewertung der möglichen Unterstützung klären. Die breit angelegte Onlinebefragung wird ergänzt durch Interviews von Frauen mit Fluchterfahrung sowie Frauen mit Behinderungen.

Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Noch immer sind Erfahrungen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Stalking stark tabuisiert. Viele Betroffene trauen sich nicht über ihre Erfahrungen zu sprechen und erhalten deshalb nicht die notwendige Hilfe. Falls ihnen Gewalt widerfährt, soll jede Frau schnellstmöglich die Hilfe erhalten, die sie benötigt.

Um den Bedarfen gewaltbetroffener Sächsinnen gerecht zu werden, brauchen wir endlich belastbare Zahlen. Deshalb möchte ich so viele Frauen wie möglich ermutigen, an der sachsenweiten Onlinebefragung teilzunehmen und von ihren Erfahrungen zu berichten, sodass der Freistaat passende Angebote schaffen kann, die sie künftig noch besser schützen und unterstützen.“

Die Fachhochschule Merseburg hatte sich mit ihrer Forschungsexpertise auf dem Feld der geschlechtsspezifischen Gewalt für die Studie qualifiziert und führt diese durch. Projektleiter der Studie ist Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß: „Mit dieser Studie bauen wir auf unseren langjährigen Erfahrungen auf, Studien zu Sexualität und sexualisierter Gewalt umzusetzen. Dabei setzen wir selbst hohe forschungsethische Maßstäbe an, damit die Teilnehmenden selbst auch einen guten Nutzen von der Teilnahme haben – so werden sie auf regionale und überregionale Unterstützungsstrukturen hingewiesen.

Der hohe Grad an Freiwilligkeit, der die Untersuchung kennzeichnet, sichert zudem ab, dass keine (Re-)Traumatisierung stattfinden. Durch eine anonyme Befragung in einem selbstgewählten, sicheren Kontext haben die Betroffenen die Möglichkeit von ihren Erfahrungen zu berichten und dazu beizutragen, dass die Hilfs- und Unterstützungsstrukturen verbessert werden können.

Die Studie kann damit ein wichtiger Baustein sein, damit die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger in Sachsen Angebote und Maßnahmen im Bereich der Intervention, aber auch der Prävention passgenau gestalten können.“

Hintergrund

Gewalt gegen Frauen ist ein in Deutschland und weltweit verbreiteter Menschenrechtsverstoß. Fast jede vierte Frau erlebt in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner, fast jede siebente Frau wird im Laufe ihres Lebens zu sexuellen Handlungen gezwungen. Auch von Stalking sind Frauen wesentlich häufiger betroffen als Männer.

Derzeit werden Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes in Bezug auf Frauen auf Grundlage von Studien entwickelt, deren Ergebnisse vor mehr als 17 Jahren gewonnen wurden oder alternativ auf Grundlage der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik. Hier wiederum werden jedoch lediglich die Straftaten erfasst, welche durch Anzeigen oder durch eigene Ermittlung den Behörden zur Kenntnis gelangt sind.

Je nach Deliktart steht diesem sogenannten „Hellfeld“ von angezeigten Vorfällen ein unbekanntes „Dunkelfeld“ gegenüber. Insbesondere bei sexuellen Übergriffen, aber auch bei Stalking und häuslicher Gewalt ist von einem sehr großen Dunkelfeld auszugehen.

Neben der Gewaltprävalenz möchte die Studie unter anderem auch die Ursachen für das erweiterte Dunkelfeld untersuchen. Darüber hinaus werden Daten zur Kriminalitätsfurcht, dem Anzeigeverhalten sowie der Inanspruchnahme von Hilfe- und Schutzangeboten, aber auch die Erfahrungen mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nach erfolgter Anzeige erhoben. Um hierzu einen umfangreicheren Erkenntnisstand zu entwickeln, wird Wert auf die subjektive Sicht der Betroffenen gelegt.

Link zu VisSa-Studie: https://limesurvey.hs-merseburg.de/index.php/338532?lang=de

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