Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert die Regionsgeschäftsführerin der DGB Region Leipzig-Nordsachsen in Leipzig dazu auf, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen.
Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv, statt inklusiv. Sie sind häufiger und länger arbeitslos und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind“, sagte Grimm
In Leipzig machen schwerbehinderte Menschen nur 3,9 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 3,3 Prozent, öffentliche Arbeitgeber: 6,3 Prozent). Damit liegt Leipzig deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*.
„Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst nehmen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe können die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen noch zu zögerlich. Hier braucht es stärkere Anreize. Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen,“ sagte Grimm.
Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zügig anzuheben (pro fehlenden Arbeitsplatz/Monat):
· bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,
· bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,
· bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro,
· bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent soll eine vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe eingeführt werden und die Ausgleichsabgabe hier zukünftig bei 1.300 Euro liegen.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor, für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent.
*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (März 2022): Daten für das Jahr 2020.
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