Das Kabinett hat gestern (3. Mai) die ESF-Plus-Förderrichtlinie des Kultusministeriums verabschiedet. Sachsen kann in den nächsten Jahren rund 73 Millionen Euro in zusätzliche Unterstützungsangebote für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene investieren. Davon kommen rund 43,5 Millionen Euro von der Europäischen Union und rund 29,2 Millionen Euro stellt der Freistaat Sachsen zur Kofinanzierung bereit. Die Fördersätze liegen zwischen 95 bis 100 Prozent.

„Ich bin froh, dass wir uns im Kabinett auf die Fortsetzung bewährter Förderungen endlich einigen konnten. Das Geld ist gut angelegt. Schließlich geht es um Menschen, die es nicht leicht haben. Wir helfen Kindern und Jugendlichen, die keine guten Startbedingungen hatten und einfach mehr Unterstützung als andere brauchen“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz und ergänzte: „Von Geburt an wächst der Bildungsabstand zwischen den Kindern. Wir müssen daher früh mit der intensiven Förderung in unseren Kindertagesstätten anfangen, denn hier werden die Weichen für das weitere Lernen gelegt.“

Der Minister verwies darauf, dass von den Fördergeldern aber nicht allein benachteiligte Gruppen profitieren. So komme zum Beispiel der durch die Förderung ermöglichte zusätzliche Fachkräfteeinsatz in Kindertageseinrichtungen letztlich allen Kindern sowie auch den Erzieherinnen und Erzieher zu Gute.

Ziel der Förderung ist es, durch zusätzliche Unterstützungsangebote die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsschwierigkeiten zu verbessern. Auch der Bereich des Lebenslangen Lernens wird mit der Richtlinie umfasst. Durch den Kabinettsbeschluss können bewährte Förderungen bereits vor der EU-Genehmigung des gesamten ESF-Plus-Programms des Freistaates trotz insgesamt rückläufiger EU-Fördersätze auf bisherigem Niveau fortgeführt werden.

Die einzelnen Förderbereiche der SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027:

Kita-Programm „Kinder stärken“

Für weitere fünf Jahre können nun in sächsischen Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit Entwicklungsrisiken haben, zusätzliche Fachkräfte zur Unterstützung eingesetzt werden. Die Fachkräfte sollen soziale Benachteiligungen bei Kindern erkennen, den Unterstützungsbedarf ermitteln und gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern bedarfsgerechte Angebote entwickeln, um individuelle Beeinträchtigungen frühzeitig zu kompensieren. Dies umfasst auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder und mit Partnern im kommunalen Bereich.

„Wir setzen in einem ersten wichtigen Schritt das Programm zu den bekannten Konditionen fort. Die Förderung der Personalkosten erfolgt weiterhin mit 95 Prozent. Damit bleibt das bisherige Teilnehmervolumen erhalten und auch der Umfang der zusätzlichen Fachkräfte im Kita-System Sachsens. Eine Ausweitung auf weitere Kitas ist damit aber nicht vom Tisch“, so Kultusminister Christian Piwarz – darüber will sich die Staatsregierung im Rahmen der anstehenden Haushaltsgespräche verständigen.

Es wird auch eine Kompetenz- und Beratungsstelle gefördert, die die teilnehmenden Einrichtungen fachlich begleitet und die Arbeit der zusätzlichen Fachkräfte unterstützt. Neu ist, dass die geförderten Fachkräfte neben der Kita auch im Hort eingesetzt werden können.

Schülercamps

Gefördert werden durch die Richtlinie auch die Schülercamps zur Verbesserung der Lernmotivation und Sozialkompetenzen von versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern. Der Fördersatz beträgt bis zu 95 Prozent.

Umschulungen (lebenslanges Lernen)

Um dem Fachkräftemangel im sozialen Bereich entgegenzuwirken, beteiligt sich der Freistaat Sachsen an der Förderung von Umschulungen für den Erzieherberuf und die Krankenpflegehilfe. So können geeignete Arbeitslose und Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, weiter als Fachkräfte ausgebildet und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent.

Alphabetisierung und Grundbildung (lebenslanges Lernen)

Die Förderrichtlinie sieht zudem eine Unterstützung von Erwachsenen mit erheblichen Lese- und Schreibschwierigkeiten durch Kursangebote zur Alphabetisierung und Grundbildung sowie einer Koordinierungsstelle vor, um die gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabechancen zu verbessern. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent.

Nach der Genehmigung des eingereichten ESF-Plus-Programms durch die Europäische Kommission ist die Aufnahme neuer Förderansätze im Bildungsbereich geplant. So sollen alternative Lernangebote zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit schweren Verhaltensauffälligkeiten oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen sowie für Schulverweigerer in Modellvorhaben erprobt werden.

Außerdem soll durch die Förderung erstmals die Errichtung von regionalen Grundbildungszentren zur Verbesserung der Angebote für Erwachsene mit erheblichen Schreib- und Leseproblemen in Sachsen ermöglicht und wissenschaftlich begleitet werden.

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