Laut Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/ 9617) sind die Zwangsräumungen von Wohnraum im Jahr 2021 etwa gleichbleibend hoch wie im Vorjahr. Zwar sind die Räumungsaufträge in den fünf Gerichtsbezirken in Sachsen von 3598 im Jahr 2020 auf 2908 um 19 Prozent gesunken, die Räumungen selbst liegen allerdings bei 2340 (Vorjahr: 2613), die Sächsische Zeitung berichtete.
Damit ist der Anteil an tatsächlich vollstreckten Räumungen von Wohnraum sogar um 7 Prozent gestiegen. Aus der Statistik lassen sich die genauen Gründe für die Zwangsräumungen nicht herauslesen, doch die Gründe sind allgemein bekannt: Mietschulden durch Einkommensverluste, Sucht- oder psychische Erkrankungen.
Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:
„Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich das Justizministerium für die Aussetzung von Zwangsräumungen in der Pandemie auf Bundesebene eingesetzt hat – leider erfolglos! Auch das Jahr 2021 war durch die Corona-Pandemie und Ausgangsbeschränkungen gekennzeichnet. In dieser Zeit der gesundheitlichen und sozialen Risiken sowie staatlichen Auflagen das Zuhause nicht verlassen zu dürfen, hätte es keinerlei Räumungsmaßnahmen geben dürfen!
Als Linke fordern wir ein Verbot von Zwangsräumungen und umfassende Hilfemaßnahmen für die Betroffenen. Eine Wohnung gehört zur Daseinsvorsorge. Prävention vor Wohnungslosigkeit bedeutet auch den Mietenanstieg in den Städten zu stoppen und ausreichend Wohnraum zu schaffen, den sich ökonomisch benachteiligte Menschen leisten können.
Die Staatsregierung zögert den Erlass der Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig immer weiter heraus, die Zuwendungen für den sozialen Wohnungsbau in beiden Städten reichen hinten und vorne nicht um den Bedarf zu decken – dabei sind beide Städte am meisten von Wohnungslosigkeit und Zwangsräumungen betroffen.
Unsere Vorschläge zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und Zwangsräumungen haben wir in einem umfassenden Änderungsantrag zum Koalitionsantrag (Drucksache 7/4924) formuliert. Dazu gehören neben mieten- und wohnungspolitischen Initiativen auch die Einrichtung und Unterstützung von besonderen kommunale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit und die Erstellung eines landesweiten Handlungs- und Maßnahmenprogramm „Wohnungslosenhilfe im Freistaat Sachsen“.
Wir bleiben dabei: Niemand darf auf die Straße gesetzt werden. Das Menschenrecht auf Wohnen darf nicht hinter dem Recht auf Eigentum zurückstehen.“
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