Marika Tändler-Walenta, sportpolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt gemeinsam mit der hochschulpolitischen Sprecherin Anna Gorskih zur Antwort auf ihre Kleine Anfrage „Sportliche Aktivitäten an den sächsischen Hochschulen“ (Drucksache 7/8909):
„Die gesetzliche Verpflichtung zur Gesundheitsvorsorge, die bereits 2015 im Präventionsgesetz normiert wurde, ist für die Hochschulangehörigen völlig unzureichend. Bereits jetzt können die erforderlichen gesundheitsfördernden Angebote nicht bedarfsdeckend im Sinne der aktuellen Gesetzgebung ausgestaltet werden. In Folge dessen fehlt ein flächendeckendes Gesundheitsmanagement an Hochschulen im Freistaat, insbesondere für Studierende.
Gerade im Wissenschaftsbereich, in dem es wenige körperliche Ausgleichsmöglichkeiten gibt, schadet dieser Umstand sowohl den Betroffenen als auch dem Land Sachsen langfristig. Die Staatsregierung muss neben der sportlichen Betätigung auch die Gesundheitsvorsorge und damit ein Gesundheitsmanagement zur verbindlichen Aufgabe aller Hochschulen machen. Dafür brauchen die Hochschulen auch ausreichend mehr Mittel.
In wenigen Sekunden ausgebuchte Sportkurse, in die nur ein Bruchteil derer reinkommt, die teilnehmen wollen, sind keine Seltenheit. In Anbetracht der hohen Nachfrage haben die Hochschulen schlicht zu wenige Ressourcen, um ausreichende Angebote zu machen.
Insbesondere fehlt es an angemessenen Räumlichkeiten. Auch hier muss mit einem höheren gesetzlichen Stellenwert des Hochschulsports und einer besseren Finanzierung unbedingt nachgebessert werden.“
Peter Pausch, erster Vorsitzender der Landeskonferenz Hochschulsport, fügt hinzu:
„In Sachsen hat die Gesundheit unserer Studierenden unter der anhaltenden Situation der Coronapandemie gelitten. Auch Angestellten der Hochschulen und Berufsakademien sind extreme Belastungen entstanden. Die gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre, wie beispielsweise die Transformation der Industrie aufgrund des Klimawandels, der demografische Fachkräftemangel und das immer kurzfristigere Reagieren auf Veränderung verlangen nach resilienten Strukturen, sowohl bei sächsischen Bildungseinrichtungen als auch bei den zukünftigen Absolventinnen und Absolventen.
Die wachsenden psychosozialen Probleme und ihre Auswirkungen betreffen somit jede und jeden im Hochschulkontext! Das Hochschulfreiheitsgesetz muss dringend unter Berücksichtigung der Vorschläge der Landeskonferenz Hochschulsport novelliert werden.“
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