Die Linksfraktion hat in der gestrigen Landtagssitzung erneut auf das Problem hingewiesen, dass nicht alle geflüchteten Menschen in Sachsen eine elektronische Gesundheitskarte beanspruchen können. Deshalb benötigen sie für den Besuch einer Arztpraxis einen Behandlungsschein vom Sozialamt, über den diese ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund entscheiden.
Der Leistungsumfang ist zudem für Geflüchtete im Asylverfahren in den ersten 18 Monaten auf Behandlungen im Akut- und Schmerzfall sowie bei Schwangerschaft reduziert. So schreibt es das Asylbewerberleistungsgesetz fest.
Die aus der Ukraine geflüchteten Kriegsopfer werden ab dem 1. Juni im Rahmen des SGB II bzw. XII versorgt und nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz, weshalb sie die Gesundheitskarte und umfassende Gesundheitsleistungen erhalten können. Die Ungleichbehandlung anderer Kriegsflüchtlinge bleibt hingegen bestehen, kritisiert die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Juliane Nagel:
„Es ist gut, dass die ukrainischen Kriegsopfer bald ebenfalls eine elektronische Gesundheitskarte bekommen und regulär medizinisch versorgt werden können. Auch der Druck von unserer Seite hat gewirkt. Dennoch bleibt das Problem für viele andere geflüchtete Menschen in Sachsen bestehen. Wir setzen uns deshalb weiter dafür ein, dass alle Geflüchteten in Sachsen die elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Dafür sollte der Freistaat einen Rahmenvertrag mit einer Krankenkasse abschließen, wie es u.a. Thüringen, Brandenburg und Berlin längst getan haben. Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs hat die Koalition einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion abgelehnt (Drucksache 7/1984).
Dresden hat die elektronische Gesundheitskarte zum 1. April 2020 auf eigene Faust eingeführt, indem die Landeshauptstadt einen Rahmenvertrag mit einer Krankenkasse abschloss. Die Erfahrungen sind bis heute positiv. Befürchtungen, die Kosten könnten explodieren oder Betrugsfälle sich häufen, wurden entkräftet. Es ist nicht haltbar, Geflüchtete aus der Krankenversicherung auszuschließen und ihren Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erschweren.
Es ist an der Zeit, die elektronische Gesundheitskarte in ganz Sachsen zu implementieren und die Ungleichbehandlung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie Geflüchteten aus anderen Kriegs- und Krisengebieten zumindest zu lindern. Eine landesweite elektronische Gesundheitskarte entlastet die Kommunen und künftig auch die Sozialämter, vermeidet einen Flickenteppich und sorgt vor allem dafür, dass kranke Menschen ihr Grundrecht auf Gesundheit beanspruchen können.“
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