Am Freitag wird die Novelle der Sächsischen Bauordnung im Ausschuss für Regionalentwicklung behandelt. Die Linksfraktion hat nun zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht. Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Inklusion: „Wir brauchen in Sachsen endlich eine Bauordnung, in der die Barrierefreiheit rechtlich verbindlich geregelt wird – im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist das nicht der Fall.
Die Anhörung der Sachverständigen hat gezeigt, dass Sachsen bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bereich der baulichen Inklusion großen Nachholbedarf hat. Das fängt schon bei der Baustelleneinrichtung an – Ersatzwege sind viel zu oft nicht barrierefrei. Wir haben als Fraktion insgesamt neun konkrete Vorschläge für mehr Barrierefreiheit in der Sächsischen Bauordnung eingereicht und hoffen auf die Unterstützung der Regierungskoalition.
So fordern wir für bestimmte Gebäudetypen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Bauaufsichtsbehörden zusätzlich bautechnische Nachweise von Sachverständigen für Barrierefreiheit vorzulegen. Außerdem wollen wir eine Quote zur Schaffung barrierefreien Wohnraums einführen.
Wir fordern außerdem, dass bestimmte Bauten der kritischen Infrastruktur, wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, mit einem Zugang für eine externe Notstromversorgung ausgestattet sind – sowohl für den Katastrophenfall als auch für großflächige Stromausfälle.“
Marco Böhme, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Energie und Klimaschutz, ergänzt:
„Wir haben bereits nach der Sachverständigenanhörung im Januar kritisiert, dass die Novellierung der Sächsischen Bauordnung eine vertane Chance für mehr Barrierefreiheit und Klimaschutz in Sachsen ist. Deshalb haben wir nun zahlreiche Änderungsvorschläge in den Landtag eingebracht.
Im Bereich des Artenschutzes möchten wir für die Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz sensibilisieren, um das Artensterben zu bremsen und die Wohnstätten von geschützten und bedrohten Tierarten zu erhalten und auszubauen. Wir fordern zudem eine Solardachpflicht für Neubauten ab einer Dachfläche von 100 Quadratmetern, wobei der Freistaat Sachsen mit seinen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen soll.
Zudem sollen Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen für die Installation von Photovoltaikanlagen genutzt werden. Wir setzen unseren bereits im Naturschutzgesetz beschrittenen Weg für ein Verbot von Schottergärten konsequenter Weise im Baurecht fort. Wir fordern außerdem die Streichung des 1000 Meter Mindestabstands von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung, da sie zu einer massiven Verhinderung des Ausbaus von Windenergieanlagen und einer bis zu 90-prozentigen Reduktion der verfügbaren Fläche führt, wie auch die Anhörung zur Bauordnung (Seite 21) erwiesen hat.
Die Energiewende in Sachsen kann nur gelingen, wenn Beteiligung und finanzielle Teilhabe beim Ausbau von erneuerbaren Energien endlich ermöglicht werden. Die Vorschläge dazu liegen seit fünf Jahren auf dem Tisch.“
Alle Änderungsvorschläge der Linksfraktion zum Gesetzentwurf für die neue Sächsische Bauordnung finden Sie hier.
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