Ab dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Sozialleistungen der Grundsicherung. Diese tritt an die Stelle der bisherigen Unterstützung über das Asylbewerberleistungsgesetz. Damit einher geht auch ein Wechsel in den Verantwortlichkeiten: An die Stelle des bisher für die Zahlungen zuständigen Sozialamtes der Stadt tritt dann das Jobcenter Leipzig.
„Im Ukraine-Verwaltungsstab, bei dem alle beteiligten Partner an einem Tisch sitzen, arbeiten wir seit Bekanntwerden dieser Änderung mit Hochdruck daran, diesen Übergang so reibungslos wie möglich zu organisieren. Leider waren unsere Bemühungen gegenüber dem Gesetzgeber, einen automatisierten Übergang der Leistungsansprüche zwischen den Behörden zu ermöglichen nicht erfolgreich. Das am 20. Mai bestätigte Bundesgesetz schreibt diese erneute Antragsstellung durch Schutzsuchende aus der Ukraine vor.“, betont Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning. „Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Betroffenen nahtlos unterstützt werden.“
Jeder ukrainische Schutzsuchende, der sich bei der Stadt Leipzig angemeldet haben, sollte möglichst schnell beim Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung stellen, die dann die Sozialleistungen, die übergangsweise von der Stadt Leipzig gezahlt worden sind, ersetzt. Dafür bietet das Leipziger Jobcenter verschiedene Wege an: Die Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II kann sowohl persönlich, als auch postalisch oder online erfolgen.
Wichtig ist hierbei das Ausfüllen der Antragsunterlagen in lateinischer Schrift mit aktueller Anschrift. Dabei kann auch auf die Hilfe von Sprachmittlern vor Ort zurückgegriffen werden, sprachkundige Begleitpersonen sind trotzdem ausdrücklich erwünscht.
Auf der Internetseite www.jobcenter-leipzig.de sind unter https://jobcenter-leipzig.de/aktuelles/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/ alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die sukzessive aktualisiert und ergänzt werden. Zu finden sind auch übersetzte Ausfüllhinweise für die Antragsunterlagen und Kurzinformationen sowie die „Einfach erklärt“-Broschüre in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch. Für die Terminbuchung zur assistierten Antragsannahme ist ein spezielles Postfach entsprechend verknüpft.
Alle Informationen samt Verlinkung zum Jobcenter: www.leipzig.de/ukraine-hilfe
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