Alle Internetseiten, auf denen Verbraucher:innen Waren kaufen oder andere Verträge abschließen können, müssen ab 28. Mai 2022 zusätzliche Informationen bereitstellen. Über viele wichtige Fragen wollten die Portale bislang freiwillig keine Angaben machen oder hielten sich für nicht zuständig. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht sorgt mit neuen Informationspflichten bald für mehr Klarheit.
Wer ist mein Geschäfts- und Ansprechpartner?
Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Verbraucher/-innen Verträge mit Dritten schließen können, müssen zukünftig angeben, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson etwas verkauft. „Für Online-Shopper:innen ist das wichtig, denn wird ein Vertrag privat geschlossen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht und im Regelfall keine Gewährleistung“, sagt Michèle Scherer von Verbraucherzentrale Brandenburg.
Buchungs- und Vergleichsportale wie Check24 oder Idealo wiederum müssen darlegen, inwieweit sie bestimmte Aufgaben für Anbieter übernehmen, mit denen Verbraucher:innen über das Portal einen Vertrag schließen können.
Vergleichsportale: Wie kommt das Ranking zustande?
Vergleichsportale – außerhalb des Finanzbereichs – müssen unter anderem zukünftig kenntlich machen, welche Unternehmen sie in ihren Vergleich einbeziehen. „Oft bilden die Angebotsübersichten nicht den gesamten Markt ab. Doch vielen Menschen ist das nicht bewusst“, so Scherer. Daher sollen die Portale fortan eine Liste der Anbieter, die in den Vergleich einbezogen wurden, zur Verfügung stellen.
„Für Verbraucher:innen bleibt es aber weiterhin schwer, sich einen vollständigen Überblick zu verschaffen. Wir empfehlen, vor dem Kauf Angebot und Ranking-Ergebnis verschiedener Vergleichsportale zu sichten“ rät die Verbraucherschützerin. Weitere Tipps haben wir hier zusammengestellt.
Mehr Klarheit soll es auch bei den Platzierungen des Rankings geben: Neben der Anbieterübersicht ist das Zustandekommen der konkreten Ergebnisliste zu erläutern. Verbraucher:innen sollen so erfahren, welche Hauptparameter bei der Erstellung berücksichtigt werden und wie stark diese auf das Gesamtergebnis Einfluss nehmen.
Ein starkes Plus an Transparenz gibt es für Käufer:innen, die auf Ticketbörsen fündig werden wollen: Plattformen, auf denen Tickets weiterverkauft werden, müssen den ursprünglichen Ticketpreis zusätzlich zum jetzt verlangten Preis angeben.
Wie verlässlich sind Artikelbewertungen?
Kundenrezensionen sind für viele eine wichtige Informationsquelle beim Einkauf im Netz, doch oft sind die Erfahrungsberichte manipuliert oder gefälscht. Anbieter müssen nach Inkrafttreten der neuen rechtlichen Vorgaben nun erläutern, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen von Verbraucher/-innen stammen, die die beurteilten Produkte wirklich genutzt oder erworben haben.
Allerdings werden sie nicht verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Fake-Bewertungen einzuführen. „Strengere Regeln wären aber zum Schutz der Verbraucherschaft wünschenswert“, gibt Scherer zu bedenken.
Entdecken Verbraucher/-innen im Netz Auffälligkeiten, die sie der Verbraucherzentrale mitteilen möchten, können sie diese über die Beschwerdebox der Verbraucherzentrale Brandenburg unkompliziert melden. Bei individuellen Fragen rund um den Online-Vertragsschluss können Verbraucher/-innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
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