Das Umweltamt des Landkreises Nordsachsen weist aus aktuellem Anlass daraufhin, dass Grünschnitt nicht verbrannt werden darf. Private Haushalte können ihre pflanzlichen Abfälle auf den öffentlichen Wertstoffhöfen in Lissa, Spröda, Taucha, Schkeuditz und Bad Düben kostenfrei abgeben. Im Raum Torgau-Oschatz ist das an den Annahmestellen sowie den zeitweiligen Sammelplätzen der A.TO ebenfalls kostenfrei möglich.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist laut Sächsischem Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz verboten. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro bestraft werden. Genehmigte Feuer jeglicher Art dürfen ausschließlich mit trockenem, naturbelassenem Holz entfacht werden und nicht die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft belästigen oder gefährden.
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