Am Gerichtsweg / Ecke Reichpietschstraße sollen ein fünfzügiger Neubau für die Wilhelm-Busch-Grundschule für 616 Schülerinnen und Schüler, eine wettkampftaugliche Sechsfeldsporthalle mit 199 Zuschauerplätzen und die erforderlichen Sport- und Freiflächen entstehen. Das Kulturdenkmal, die ehemalige Empfangshalle des Eilenburger Bahnhofs, wird in den Grundschulneubau integriert. Der für diesen Neubau notwendige Baubeschluss passierte jetzt die Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Er soll voraussichtlich in der Juni-Ratsversammlung gefasst werden.
Baubeginn soll Anfang 2023 sein, bauvorbereitende Maßnahmen beginnen bereits in diesem Jahr. Zum Jahresbeginn 2026 sollen Schule und Sporthalle einsatzbereit sein. Es wird mit Baukosten in Höhe von rund 57 Millionen Euro gerechnet, von denen etwa 14,5 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Schulinfrastruktur“ kommen.
Das Schulgebäude soll barrierefrei und als KfW-Effizienzhaus 55 errichtet werden. Das vorhandene denkmalgeschützte Gebäude mit Küche, Speisesaal und Mehrzweckraum ist so geplant, dass es auch autark außerschulisch genutzt werden kann. Die Dachflächen aller Neubauten erhalten ein extensives Gründach. Das gesamte Regenwasser versickert auf dem Grundstück.
Der Sporthallenkomplex als gestapelte Dreifeldfeldsporthalle mit insgesamt sechs Feldern soll von der Grundschule Wilhelm-Busch, der 125. Oberschule, vom geplanten Gymnasium (ehemaliges Schraderhaus) sowie von den Berufsschulzentren 8 und 11 genutzt werden.
Auf dem Baufeld befinden sich Patenbäume. Der Erhalt dieser Bäume durch Verpflanzung hat hohe Priorität, da die Bäume vital und gesund sind. Nach derzeitiger Einschätzung können 28 Bäume durch Umpflanzung erhalten werden.
Schule und Sporthalle sind Teile der im nördlichen Bereich des Lene-Voigt-Parks geplanten Großbaumaßnahme, zu der auch eine Kindertagesstätte für 185 Kinder gehört. Der Baubeschluss für den Neubau der Kindertagesstätte wurde bereits eingebracht.
Die zweizügige Wilhelm-Busch-Grundschule in der Heinrichstraße 43/45 nutzt derzeit gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der 125. Oberschule ein gemeinsames Schulgebäude. Die bestehende Schule kann den Bedarf im Schulbezirk zukünftig nicht abdecken Die im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau freiwerdenden Räume werden nach Auszug der Grundschule und des Hortes von der Oberschule zur Kapazitätserweiterung benötigt.
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