Wer neben einer großen Chemie-, Industrie- oder Tiermastanlage oder neben einer Motorsport-Groß-Rennstrecke wohnt, muss oft mit Nachteilen leben. Die Linksfraktion schlägt einen Fonds für Einmalzahlungen vor (Drucksache 7/9738), aus dem Betroffene einen Ausgleich für Schäden und Beeinträchtigungen erhalten können.
Außerdem soll eine kostenfrei zugängliche, unabhängig und transparent tätige Landesschlichtungsstelle geschaffen werden, die Anliegen sachlich prüft und die erforderliche Nachweisführung mit Gutachten oder dafür kompetenten Behörden und Landesuntersuchungsämtern veranlasst. Sie soll zudem Entschädigungsleistungen unbürokratisch abwickeln.
Die umweltpolitische Sprecherin Antonia Mertsching, die auch Mitglied des Petitionsausschusses ist, erklärt:
„Immer wieder beschweren sich Bürgerinitiativen oder betroffene Bürgerinnen und Bürger beim Petitionsausschuss über die Immissionen großer Industrieanlagen, Tiermastbetriebe sowie Rennstrecken. Es geht um enorme Lärmbelastungen durch den Sachsenring, Geruchsimmissionen wie von der Schweinemast- bzw. Ferkelzuchtanlage in Stolpen oder Schaumaplast in Nossen, mögliche Gefahren durch eine Batterierecyclinganlage und Grundstückswertverluste.
Die Betroffenen beklagen sich über das meist unternehmerfreundliche Verwaltungshandeln der Landratsämter und fehlende oder nicht eingehaltene Grenzwerte. Diese Fälle sind zumeist juristisch komplex, der Rechtsweg ist oft bereits erschöpft oder mit enormen Kosten verbunden. Rechtsstaatlichkeit darf aber nicht vom Geldbeutel der betroffenen Bürgerinnen und Bürger abhängen.
Wir wollen eine Möglichkeit schaffen, nachweislich gesundheitsschädliche Auswirkungen oder Wertverluste von Grundstücken mit einer angemessenen Einmalzahlung wenigstens teilweise auszugleichen.
Es geht dabei um Chemie-, Industrie- und Tiermastanlagen, gegen deren Errichtung und Betrieb die Einlegung von Rechtsmitteln nicht mehr möglich ist und die in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung stehen und aufgrund eines bereits bestehenden Bestandsschutzes nachweislich geltende Grenzwerte nicht einhalten.
Hinzu kommen lndustriebrachen, für die es keine Eigentümer oder Betreiber mehr gibt, sowie Chemie- oder Industrieanlagen, die zwar immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig sind, aber dennoch nachweislich die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitlich oder finanziell schädigen.“
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