Die Koalitionsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben in der heutigen 19. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien Kultur und Tourismus das „Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 7/9596) eingebracht. Die Novelle besteht aus wichtigen Regelungen zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie.
Unter anderem sollen pandemiebedingte Nachteile für die Beschäftigungsverhältnisse der Juniorprofessorinnen und -professoren sowie der akademischen Assistentinnen und Assistenten im Beamtenverhältnis auf Zeit ausgeglichen und ihnen eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer ermöglicht werden.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
„Mit der Novelle schließen wir einige wesentliche Lücken im Gesetz und erhöhen die Planungssicherheit für alle von der Pandemie betroffenen Hochschulbeschäftigen und Studierenden. Dadurch ziehen wir bei zentralen Regelungen mit anderen Bundesländern gleich. Ich begrüße, dass die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und die akademischen Assistentinnen und Assistenten im Beamtenverhältnis auf Zeit nun auch in Sachsen umgesetzt wird. Die Betroffenen profitieren von einer Verlängerung und können damit ihre Qualifizierungsziele gesichert erreichen.“
Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie im Hochschulbereich erfordern weitere Änderungen. So bekommen digitale Prüfungen eine gesetzliche Grundlage und es werden dazu datenschutzkonforme Regelungen erlassen. Außerdem wird das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ermächtigt, zukünftig notwendige Verlängerungen der individuellen Regelstudienzeit per Rechtsverordnung zu regeln.
Zudem wird ein Krisenvorsorgemechanismus für der Corona-Pandemie vergleichbar beeinträchtigende Ausnahmefälle implementiert, denen dann ebenfalls mit einer Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit begegnet werden kann. Damit wird eine dauerhafte Grundlage für den am 31. Mai 2022 außer Kraft tretenden § 114a SächsHSFG geschaffen.
Abschließend führt Maicher aus: „Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb seit mehr als zwei Jahren. Die weiteren Entwicklungen sind derzeit noch nicht absehbar. Wir schaffen mit den Änderungen eine planbare Perspektive für die Studierenden, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Uns Bündnisgrünen ist dabei besonders ein datenschutzkonformes Verfahren für digitale Prüfungen unter Wahrung der Chancengleichheit wichtig. Die vorausschauende rechtliche Ermöglichung zur Verlängerung der Regelstudienzeit auch für künftige krisenhafte Ereignisse ist notwendig. Wir nehmen die Sorgen der Studierenden ernst und wollen zur Attraktivität des Hochschulstandortes Sachsen beitragen.“
Weitere Informationen:
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD: „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 7/9596)
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