Zum heutigen internationalen Denkmaltag hat Staatsminister Thomas Schmidt auf die reiche sächsische Denkmallandschaft hingewiesen: „Sachsen ist ein Denkmalland: Rund 101 000 Kulturdenkmale prägen im Freistaat unsere Städte und Landschaften. Dazu zählen 800 Schlösser, Herrenhäuser und Burgen, 7 500 Technische Denkmale, 1 800 Kirchen und Kapellen, 3 000 Gartendenkmale und 6 500 Umgebindehäuser.
Darüber hinaus verfügen wir mit dem Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau und der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří über zwei Welterbestätten in Sachsen“, sagte der Minister anlässlich dieses Aktionstages. Sachsen hat damit nur knapp weniger Denkmale als der deutlich größere Freistaat Bayern. Hinzu kommen etwa 13 000 archäologische Fundstellen.
„All diese Denkmale sind Zeugnis unserer Geschichte, Wurzeln und Traditionen. Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, dieses kulturelle Erbe zu bewahren, zu pflegen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, unterstrich der Minister. „Denkmalschutz und -pflege sind deshalb eine gesellschaftliche Aufgabe, zu der Viele ihren Beitrag leisten. Dazu gehören Denkmaleigentümer, aber auch Denkmalschützer in Behörden und im Ehrenamt, denen ich an dieser Stelle für ihren Einsatz und ihr Engagement ausdrücklich danke.“
Der Freistaat Sachsen unterstützt Eigentümer dabei, ihre Denkmale zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Seit 1990 hat der Freistaat Sachsen mehr als 3,8 Milliarden Euro in den Denkmalschutz investiert, rund 2,2 Milliarden Euro davon als Fördermittel. Außerdem hat er allein beim Erhalt landeseigener Kulturbauten mehr als 1,6 Milliarden Euro selbst eingesetzt – zum Beispiel für Schlösser und Burgen. So sind allein in den Wiederaufbau des Dresdner Residenzschlosses seit dem Jahr 1990 381 Millionen Euro geflossen.
Staatsminister Thomas Schmidt: „Auch der aktuelle Doppelhaushalt spiegelt die Wertschätzung der sächsischen Denkmallandschaft wider. Die für den Denkmalschutz bereitgestellten Fördermittel sind um mehr als zehn Millionen Euro auf 56,6 Millionen Euro gestiegen. Damit können Fördermittel des Bundes im gebotenen Maße kofinanziert werden. Mit den Mitteln erhält sich der Freistaat aber auch Spielräume für die Unterstützung von Vorhaben aus dem Landessonderprogramm. Dieses ist mit insgesamt zwölf Millionen Euro ausgestattet.“
Grundlage für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale ist das Sächsische Denkmalschutzgesetz. Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) führt ein nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen. In dieser Denkmalliste sind wertvolle Informationen zum vielfältigen Denkmalbestand mit Text, Kartierung und Fotografien aufgeführt.
So zählen zahlreiche Triangulationssäulen zu den kleinsten Denkmalen in Sachsen. Sie sind in den Jahren 1862 bis 1890 im Zuge der Vermessung des damaligen Königreiches Sachsen entstanden. Eines der größten Denkmale in Sachsen ist mit einer Länge von 574 Metern und einer Höhe von 78 Metern dagegen die Göltzschtalbrücke im Vogtland.
Jährlich wird am 18. April der internationale Denkmaltag begangen. Weltweit soll dieser Tag auf die Denkmale und ihren Wert an sich aufmerksam machen. Er richtet den Fokus aber ebenso auf deren Bewahrung.
Keine Kommentare bisher