Im Landkreis Leipzig sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen anhaltend hoch. Die aktuellen Zahlen sind im Dokument-Download zu finden. In Spitzenzeiten kann es sein, dass das Gesundheitsamt nicht mehr zu allen Betroffenen telefonisch Kontakt aufnehmen kann. Es werden aber alle Quarantäne-Bescheide bearbeitet und versendet.
Weil dies einige Zeit in Anspruch nimmt, bietet das Gesundheitsamt einen Quarantänerechner an. Die Excel-Liste ebenfalls ist im Dokumenten-Download zu finden. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Tag, an dem der Test abgenommen wurde. Die Quarantänezeit beginnt am Tag danach. Grundsätzlich dauert die Quarantäne zehn Tage. Eine Freitestung mit einem negativen Schnelltest ist bei Symptomfreiheit ab dem 7. Tag möglich.
Wichtig ist, dass sich nur die Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen, die nicht ausreichend immunisiert sind. Mit der Allgemeinverfügung Absonderung vom 28.03.2022, die bis zum 30. April 2022 verlängert wurde, der Personenkreis erweitert. Wer zählt zu den immunisierten Personen?
Für den Zeitraum vom 90 Tagen:
- zweifach geimpfte Personen, ab 15. Tag nach letzter Impfdosis
- genesene Personen, ab 28. Tag nach PCR-Test
- einfach geimpfte Personen und danach genesen, ab 28. Tag nach PCR-Test
- genesene (mit PCR -Test oder Antikörpernachweis vor Impfung nachgewiesen) und danach einfach geimpfte Personen sofort nach der Impfstoffgabe
Zeitlich unbegrenzt:
- geboosterte Personen, d.h. dreifach geimpft
- zweifach geimpfte Personen und danach genesen, ab 28. Tag nach PCR-Test
- genesene (mit PCR-Test oder Antikörpernachweis vor Impfung nachgewiesen) und danach zweifach geimpfte Personen, sofort nach Impfstoffgabe
- Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, die zweifach geimpft sind
Mit Online-Meldeportal geht es schneller
Wer bei der Testung beim Arzt oder bei der testenden Stelle eine Mobilnummer angegeben hat, erhält wenn der Test positiv ausfällt eine SMS mit dem Zugang zu einem Meldportal, in dem alle eigenen Angaben und die Angaben aller Haushaltsangehörigen eingetragen werden können, die einen Quarantänebescheid brauchen.
Wer sich nicht über das Online-Tool meldet oder für Kontaktpersonen eine Quarantänebescheinigung braucht, sendet bitte die Daten der Kontaktpersonen im eigenen Haushalt oder von Lebenspartnern, die nicht im selben Haushalt leben, an die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@lk-l.de Das Gesundheitsamt braucht für die Bearbeitung Name, Vorname, Geburtsdatum von Kontaktperson sowie der positiv getesteten Person und ggf. die abweichende Adresse der Kontaktperson. Allerdings nur, wenn wirklich eine Quarantänebescheinigung benötigt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite: https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
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