Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert aufgrund der Corona-Krise den Neustart Tourismus mit 5,6 Millionen Euro. Das Sächsische Kabinett hat die entsprechende Förderrichtlinie dafür heute (5. April 2022) verabschiedet. Die Finanzhilfen werden vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages aus dem Sondervermögen „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ zur Verfügung gestellt.
„Wir wollen mit der Neuauflage der Förderrichtlinie Tourismus den Neustart touristischer Angebote von regionaler Bedeutung in Sachsen aktivieren. Ich bin deshalb froh, dass wir finanzielle Mittel für unsere Tourismuswirtschaft bei der Wiederaufnahme des Betriebs zur Verfügung stellen können. Das Programm unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie kommunale Unternehmen und soll genau die Förderlücken schließen, die nicht durch die Corona-Unternehmenshilfen des Bundes abgedeckt sind“, so Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch.
Konkret gefördert werden Maßnahmen im laufenden Jahr 2022, die für die Wiederaufnahme des Betriebs einer touristischen Einrichtung nach coronabedingten Betriebsbeschränkungen oder -untersagungen erforderlich sind.
Weiterhin gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Umsetzung von Hygienekonzepten wie zum Beispiel Gästelenkung und Ähnliches.
Die Anträge können wie bisher bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.
Hintergrund
Die Übernachtungen im Freistaat Sachsen sind im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 im Jahre 2021 erneut um 37 Prozent eingebrochen. Die Besucherzahlen in Sachsen liegen im Jahre 2021 ebenfalls erneut um 47 Prozent unter dem Niveau von 2019. Der geschätzte Umsatzverlust der gesamten Branche beträgt 40 Prozent. Das sind für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 7 Milliarden Euro Umsatzverlust. Dabei sind die Monate November und Dezember 2021 mit den coronabedingten Beschränkungen und Untersagungen für das touristische Weihnachtsgeschäft und dem Skitourismus noch nicht eingerechnet.
Anbieter im Bereich Wintertouristik wurden durch die neuerlichen Beschränkungen und Auflagen im zweiten Jahr in Folge daran gehindert, einen existenzerhaltenden Umsatz zu erzielen und die Mittel für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen zu erwirtschaften. Hotellerie- und Gastronomiebetriebe sehen ihren Betrieb inzwischen überwiegend in seiner Existenz gefährdet.
Für die Gesamtwirtschaft im Freistaat Sachsen kommt dem Tourismus eine große Bedeutung zu. Die Tourismusbranche erwirtschaftet ca. 4,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Freistaat. Knapp 200.000 Arbeitsplätze in Sachsen sind unmittelbar oder mittelbar mit der Tourismusbranche verknüpft, viele Arbeitsplätze davon im ländlichen Raum.
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