Wie lässt sich unseriöse Geschäftemacherei beim Online-Shopping erkennen? Welchen Schutz gibt es vor Apps, deren Design manipuliert ist und die daher Kosten verursachen? Was ist, wenn die Bestellung aus dem Online-Shop nicht ankommt, der versehentliche Klick in der App ein Abo ausgelöst hat und sich das angebliche Willkommensgeschenk eines Anbieters als kostenpflichtige Zusatzleistung entpuppt?

Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 bieten die Verbraucherzentralen bundesweit ihre Informationen online zum Thema „Kostenfallen vermeiden“ an: https://www.verbraucherzentrale.de/. Weitere Beratungsangebote und Terminvereinbarungen finden sich auch unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/.

Für alle sind sie Alltag: Verträge, über regelmäßige Warenlieferungen oder Dienst- und Werkleistungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind für den Abschluss neuer Verträge in den letzten Monaten wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die mehr Rechtssicherheit und damit einhergehend auch bessere Kündigungsrechte verschaffen.

Verbraucherschutzministerin Petra Köpping: „Das alles ist für uns Endverbraucher eine trockene Rechtsmaterie. Dennoch, die Kosten solcher Verträge wirken sich auf jeden einzelnen Haushalt aus. Und der Umgang mit Vertragsabschlüssen bestimmt unseren Alltag – vor allem online – mehr und mehr. Daher ist es wichtig, dass wir uns informieren und nicht zu schnell und vorbehaltlos den vielen, oftmals verlockenden Angeboten zustimmen. Wir alle wollen für uns souveräne Kaufentscheidungen.“

So können Endnutzer jetzt Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kündigen. Besser geschützt sind Konsumenten auch gegen Einwilligung bei dokumentierter Telefonwerbung und bei ursprünglich vereinbarten Abtretungsverboten von Geldforderungen in AGB – beides ist seit 2021 unwirksam nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Hintergrund:

Der Weltverbrauchertag am 15. März eines jeden Jahres geht auf eine Initiative des US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der als erster Politiker die Interessenvertretung der Verbraucher gegenüber den Unternehmen in den Vordergrund rückte.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar