Das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig sucht für die Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine Wohngebäude oder zur Flüchtlingsunterbringung geeignete Objekte zum Kauf oder zur Miete. Diese können sowohl möbliert oder unmöbliert sein.
Eigentümer derartiger Immobilien können sich über die E-Mail-Adresse ukraine-unterkunft@leipzig.de direkt an das Amt wenden. Sie sollten eine kurze Objektbeschreibung beifügen sowie Angaben zur Verfügbarkeit und Ausstattung der Immobilie machen.
Das Sozialamt sucht Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge. Die Wohnungen sollten möglichst über ein bis vier Wohnräume verfügen, preisgünstig und – wenn möglich – kostenangemessen sein. Kostenangemessen sind Wohnungen, deren Bruttokaltmiete innerhalb der Grenzen der Kosten und Unterkunft liegt. Wohnungen, die über den Richtwerten der Kosten der Unterkunft liegen, können ebenfalls mitgeteilt werden. Diese werden vom Sozialamt auf Vermietbarkeit geprüft. Entsprechende Angebote sind per Mail an soziale.wohnhilfen@leipzig.de zu richten.
Kurzfristige Unterbringungsangebote, wie beispielsweise Einzelschlafplätze, WG-Zimmer, Untervermietungen, können in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich an die Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e.V. zu wenden oder das Angebot unter www.unterkunft-ukraine.de einzustellen.
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