Der Krieg in der Ukraine macht auch vor Kindern und Jugendlichen nicht Halt. Zahlreiche Kindergruppen, die per Bus aus Heimen in der Ukraine evakuiert werden, sind in Sachsen angekommen. Daneben sind aber auch Kinder und Jugendliche allein unterwegs auf der Flucht. Sie haben ein ganz besonderes Schutzbedürfnis und benötigen zügige und umsichtige Hilfe.
Sozialministerin Petra Köpping: „Das Schicksal vertriebener Kinder und Jugendlicher bewegt unsere Herzen. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklären, die Schwächsten zu unterstützen und ihnen eine sichere Bleibe bieten wollen. Nicht nur Privathaushalte sind bereit, zu helfen, auch viele Trägerorganisationen bündeln im Moment ihre Kräfte und Kapazitäten. Auch ihnen gebührt Dank und Anerkennung.“
Die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, egal ob im privaten Haushalt oder Trägerschaft jedweder Art, bedarf dabei in jedem Fall der behördlichen Registrierung und zwar beim örtlichen Jugendamt.
Die Registrierung und Bekanntmachung der privaten Hilfe dient in erster Linie dem Kindeswohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Ämter benötigen für ihren gesetzlichen Auftrag des staatlichen Wächteramtes die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Die behördliche Meldung ist jedoch auch Voraussetzung für den Zugang zu den staatlichen Sorge- und Leistungssystemen.
Zudem hat die Ukraine als Heimat der Geflüchteten berechtigterweise ein starkes Interesse am Verbleib der außer Landes verbrachten Kinder und Jugendlichen. Die Registrierung hierzulande ermöglicht den bilateralen Datenaustausch und ermöglicht erforderliche Informationen für die zurückgebliebenen Familienmitglieder in der Heimat. Die behördliche Registrierung ist zudem der wirksamste Schutz für ehrenamtliche Arbeit, indem Hilfe im Einklang mit dem Gesetz leistbar und nachvollziehbar wird.
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