Die gestern in Kraft getretene Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen (SächsCoronaSchVO ) erlaubt auch den Bühnenbetrieben der Stadt Leipzig einen erleichterten Zugang zu ihren Veranstaltungen. Für die städtischen Kultureinrichtungen Oper Leipzig (mit Musikalischer Komödie), Gewandhaus zu Leipzig, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt gilt ab sofort für Eigenveranstaltungen die 3G-Regelung. Eine FFP2-Maske muss im Haus getragen werden und kann während der Veranstaltung am Platz abgenommen werden.
Die in den Kulturbetrieben weiterhin gültigen Hygienekonzepte werden fortlaufend angepasst und eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Für die Regelung von Fremd- und Mietveranstaltungen in den Bühnenbetrieben der Stadt Leipzig wird auf die Auskünfte zur jeweiligen Veranstaltung verwiesen. Diese sind unter anderem auf den Internetseiten der Bühnenbetriebe zu finden.
Die Corona-Schutz-Verordnung gilt bis zum 19. März.
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