Für die Oberbürgermeister- beziehungsweise Landratswahl sucht die Stadtverwaltung Grimma Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Wahlsonntag, 12. Juni.
Insgesamt werden rund 220 Ehrenamtliche benötigt, um einen reibungslosen Ablauf in den 26 Wahllokalen und fünf Briefwahllokalen zu gewährleisten. Einen Großteil dieser Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind aber auch engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich einbringen wollen.
Der Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht aus dem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter sowie drei Beisitzerinnen und Beisitzern und einer Schriftführerin oder einem Schriftführer. Für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, welche als Beisitzer fungieren, am Wahlabend ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Entschädigungshöhe ist durch eine Satzung (siehe unten) geregelt.
Wer Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer oder Fragen hierzu hat, kann sich telefonisch im Bürgerbüro Grimma unter 03437/ 98 58 763 oder auch per E-Mail unter buergerbuero@grimma.de bei der Stadtverwaltung melden. Interessentinnen und Interessenten, die als Wahlhelferin oder als Wahlhelfer mitarbeiten möchten, können das Anmeldeformular unter www.grimma.de/wahl nutzen. Über das Portal ist es möglich, Einsatzzeiten und Wahllokalwünsche zu bestimmen.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, findet diese am 3. Juli 2022 statt. Alle Wahlhelfer werden nach Möglichkeit wohnungsnah eingesetzt.
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