Die bestehenden Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen bis zum 2. April fortgeführt werden. Auf entsprechende Eckpunkte hat sich die Staatsregierung in der heutigen Kabinettssitzung verständigt. Die Staatsregierung folgt damit einer Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus und bis zum 2. April möglich sind. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird in dieser Woche beschlossen.
Wie aus den Eckpunkten hervorgeht, soll die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht tragen. Festgehalten werden soll ebenso an der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch.
Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus soll der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas weiter aufgehoben bleiben.
Die endgültige Schul- und Kita-Coronaverordnung wird im Laufe dieser Woche beschlossen.
Keine Kommentare bisher