Die Bundesregierung hat die Einführung eines jährlichen Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März ab dem Jahr 2022 beschlossen.
Der 11. März knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde.
Im Einklang mit der Regelung des Bundes hat auch die Sächsische Staatskanzlei für den 11. März 2022 die landesweite Trauerbeflaggung an den Dienstgebäuden des Freistaates Sachsen angeordnet. Die Trauerbeflaggung betrifft die Dienstgebäude der Behörden und Dienststellen des Freistaates Sachsen sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen.
Anlässlich des Gedenktages betonte Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Unsere Gedanken sind bei den Opfern terroristischer Gewalt, ihren Angehörigen und Freunden. Die verabscheuungswürdigen Gewalttaten – unter anderem in München, am Berliner Breitscheidplatz, in Halle und Hanau – sind Anschläge auf unser Zusammenleben, auf unsere Werte und unsere Freiheit. All diese Taten machen auch deutlich, wie schnell auf Worte des Hasses Taten folgen. Hass und Gewalt haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Wo auch immer und wann auch immer: Angriffe und Gewalt gegen Menschen sind durch nichts zu rechtfertigen.“
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