Bis 2025 müssen im Landkreis Leipzig knapp 70.000 Papierführerscheine in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden. Damit die große Anzahl an Umtauschanträgen bis zu den Stichtagen bewältigt werden kann, ist jetzt auch der Antrag auf Umtausch per Post möglich.
Der Gang zur Fahrerlaubnisbehörde ist dennoch notwendig: Weil der alte Papierführerschein eingezogen oder bzw. ungültig gemacht werden muss, ist der Führerscheininhaber verpflichtet, den neuen EU-Kartenführerschein selbst bei der Behörde abzuholen. Der Betroffene wird über Mail informiert, ab wann der EU-Führerschein fertig gestellt ist und kann dann über das Online-Terminportal ein Termin zur Abholung buchen.
Wie bisher können die Betroffenen aber auch den Antrag auf Umtausch auch persönlich stellen. Auch dafür kann beim Terminportal ein Termin gebucht werden.
Umtauschpflicht
Alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Die neuen, befristeten EU‐Führerscheine haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Der Führerscheinumtausch erfolgt gestaffelt. Die Frist über den Zeitpunkt des Umtausches bestimmt sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr der betreffenden Person. Je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers gibt es dafür unterschiedliche Fristen:
Geburtsjahr | Spätester Umtauschtag |
vor 1953* | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen demnach bis zum 19. Juli 2022 ihre Führerscheine in EU-Kartenführerscheine umtauschen.
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Den Antrag auf Umtausch sowie eine Checkliste und weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch der Führerscheine finden Sie auf www.landkreisleipzig.de.
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