Im Landkreis Leipzig sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen anhaltend hoch. Dabei kann es zu Spitzen bei den eingegangenen Positiv-Meldungen kommen. In diesem Fall, kann es sein, dass nicht mehr zu allen Betroffenen telefonisch Kontakt aufgenommen werden kann. Auf jeden Fall werden alle Quarantäne-Bescheide bearbeitet und versendet.

Dies wird jedoch auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Gewissheit über den genauen Quarantäne-Zeitraum zu bekommen, bietet das Gesundheitsamt ab sofort einen Quarantänerechner an. Die Excel-Liste ist im Dokumenten-Download zu finden.

Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Tag, an dem der Test abgenommen wurde. Grundsätzlich dauert die Quarantäne zehn Tage. Eine Freitestung mit einem negativen Schnelltest ist bei Symptomfreiheit ab dem 7. Tag möglich.

Mit Online-Meldeportal geht es schneller

Über das Online-Tool des Gesundheitsamtes können Betroffene alle eigenen Angaben und die Angaben aller Haushaltsangehörigen eintragen, die einen Quarantänebescheid brauchen. Wichtig für den Zugang zum Tool ist es, beim Arzt oder bei der testenden Stelle eine Mobilnummer zu hinterlegen, die dann über das Labor an das Gesundheitsamt übermittelt wird.

Alle, die nicht über das Online-Tool melden oder Kontaktpersonen nachmelden wollen, werden geben, die Daten der Kontaktpersonen im eigenen Haushalt oder Lebenspartner, die nicht im selben Haushalt leben, an die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@lk-l.de zu senden. Das Gesundheitsamt braucht für die Bearbeitung Name, Vorname, Geburtsdatum von Kontakt- und positiv getesteter Person und gegebenenfalls die abweichende Adresse der Kontaktperson. Allerdings nur, wenn wirklich eine Quarantänebescheinigung benötigt wird.

Wichtig ist, dass sich nur die Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen, die nicht ausreichend immunisiert sind. Das sind Personen, die entweder: 

  • nicht vollständig geimpft (3x geimpft) oder genesen und geimpft sind oder
  • ausschließlich genesen sind (ohne zusätzliche Impfung) und der PCR – Test länger als 90 Tage zurückliegt oder 
  • ausschließlich zweimal geimpft sind und die letzte Impfung länger als 90 Tage zurückliegt.

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