Die ersten geflüchteten Menschen aus der Ukraine sind im Landkreis Nordsachsen eingetroffen und haben bei Verwandten, Freunden oder Bekannten Zuflucht gefunden. Vielerorts stellt sich jetzt die Frage, wie es organisatorisch für die Geflüchteten in Deutschland weitergeht. Das Landratsamt Nordsachsen eröffnet deshalb ab sofort auf seiner Internetseite die Rubrik „Ukraine – Informationen und Hilfe“. Schwerpunkt dort ist aktuell die Registrierung der Kriegsflüchtlinge in Deutschland.
Auf europäischer Ebene steht zunächst am 3. März 2022 die Entscheidung an, wonach den aus der Ukraine vertriebenen Menschen vorübergehender Schutz gewährt und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden soll. An diesen Status sind verschiedene staatliche Leistungen nach dem Asylgesetz gekoppelt, unter anderem eine angemessene Unterbringung.
Bis zu dieser Entscheidung empfiehlt der Landkreis Nordsachsen soweit möglich eine private Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten. Sofern dies nicht möglich ist und eine Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung benötigt werden, sollten ukrainische Staatsangehörige die Aufnahmeeinrichtung Mockau III in 04356 Leipzig, Graf-Zeppelin-Ring 6 aufsuchen.
In jedem Fall bittet die Kreisverwaltung aber um eine Registrierung über das nordsächsische Beteiligungportal. Das ist über die Rubrik „Ukraine – Informationen und Hilfe“ auf der Internetseite www.lra-nordsachsen.de erreichbar. Die dort erhobenen Daten dienen als Grundlage für das weitere Anerkennungsverfahren nach dem Asylrecht.
Grundsätzlich benötigen ukrainische Staatsangehörige für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen im Bundesgebiet kein Visum. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Verlängerung des Kurzaufenthalts um weitere 90 Tage möglich. Nach einer Meldung unter ukraine@lra-nordsachsen.de übernimmt das die Kreisverwaltung. In diesem Fall besteht allerdings kein Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylgesetz.
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