Zur heute vorgelegten Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Sachsen erklärt Kerstin Köditz, zuständig für Innenpolitik bei der Fraktion Die Linke:


„Die Zahl der in Sachsen registrierten Straftaten ist im Jahr 2021 unter die Viertelmillionen-Grenze gesunken. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, mit der sich ein bereits seit mehreren Jahren anhaltender Trend fortsetzt. Daher kann der Rückgang insgesamt auch nicht auf die besondere Corona-Situation zurückgeführt werden. Stattdessen verlagern sich bestimmte Kriminalitätsbereiche, wie sich zum Beispiel an der gleichzeitigen Zunahme von ,Cybercrime‘-Taten und weiterer Fälle im Internet zeigt.

Besonderes Augenmerk muss künftig auf weitere Sektoren gelenkt werden, in denen von einer Entspannung leider keine Rede sein kann: Das gilt etwa für die sogenannte häusliche Gewalt, die bereits im Jahr 2020 erkennbar zugenommen hatte und zuletzt kaum zurückgegangen ist. Ein Grund zur Besorgnis ist auch die Zunahme von Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie.

Mit Verwunderung betrachte ich die Angaben zur Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität (PMK): Sie hat insgesamt zugenommen, offenbar als Begleiterscheinung sogenannter Corona-Proteste. Zahlreiche Fälle gelten offiziell als ,nicht zuzuordnen‘ – dort einsortiert werden inzwischen aber auch Taten, bei denen durchaus Anhaltspunkte für einen rechten Hintergrund vorliegen, wie meine jüngst veröffentlichte Detailauswertung zeigt. Der Rückgang rechtsmotivierter Straftaten existiert womöglich nur auf dem Papier.

Wie üblich gibt die Kriminalstatistik auch nur Aufschluss darüber, wie viele Straftaten der Polizei bekannt werden – daneben existiert ein Dunkelfeld. Daher kommt es neben den nackten Zahlen auf Qualitätsstandards bei der Kriminalitätsbekämpfung an. Dazu gehört ein effektiver Opferschutz, der es Betroffenen erleichtert, sich der Polizei anzuvertrauen.

Und dazu muss es auch gehören, bei der Personalentwicklung größeren Wert auf kriminalistische Kapazitäten zu legen: Taten gehören nicht nur erfasst, sondern gelöst. Die polizeilichen Aufklärungsquoten geben darüber nur ungenügenden Aufschluss. So bleibt völlig unklar, wie viele Verfahren am Ende wirklich vor Gericht landen.“

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