Die Solidarität und Anteilnahme unserer Bürger am Leid der Menschen in der Ukraine ist überwältigend. Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, in unterschiedlicher Weise Hilfe anzubieten, zu organisieren oder ihre Verbundenheit mit dem Ukrainischen Volk zum Ausdruck zu bringen. Private Initiativen oder Vereine sind unterwegs, bringen Hilfsgüter in die Grenzregionen oder unterstützen Personen auf der Flucht.

Die Informationen sind vielfältig. Die zahlreichen, privaten Initiativen helfen schnell und unkonventionell. Für die Unterbringung und Betreuung von voraussichtlich bis zu 20.000 Menschen im Freistaat Sachsen ist für unsere Stadt der Landkreis Leipzig zuständig. Wir möchten für Sie dazu einige Informationen zusammenfassen:

Der visafreie Aufenthalt ohne Registrierung ist bis zu 90 Tagen in der europäischen Union möglich. Damit sind keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbunden. Die als Gäste/Besucher geltenden Personen müssen sich selbst um ihren Unterhalt und Krankenversicherung kümmern.

Eine Registrierung ist in der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Mockau auch später möglich, damit wird ein Aufenthaltstitel über 1 Jahr bewirkt.

Zuständig für die Vertriebenen ist in der Kreisverwaltung das

  • Ausländeramt
  • Bahnhofstraße 5, Gebäude 42 in 04668 Grimma

oder

  • Außenstelle: Stauffenbergstraße 4, Haus 4 in 04552 Borna
  • Tel.: 03433 241 1701

Da das Prozedere der bereits im Landkreis angekommenen Menschen noch nicht abschließend geklärt ist, wird empfohlen, sich mit folgenden Angaben anzumelden unter statusangelegenheiten@lk-l.de.

Bitte hinterlassen Sie folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Tag der Einreise nach Deutschland
  • Aktueller Aufenthaltsort: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Aktuelle Erreichbarkeit per Telefon
  • Aktuelle Erreichbarkeit per Mail
  • Ggf. Kontaktpersonen mit Erreichbarkeit für Rückfragen

Die Stadtverwaltung erreichte bereits Angebote zur zeitweisen Unterbringung in Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Unsere Mitarbeiterin Carolin Weber, wird diese Angebot sammeln und an die Ausländerbehörde übermitteln. Kosten der Unterbringung können bei Privatunterkünften im eigenen Wohnbereich nicht erstattet werden. Bitte übermitteln Sie Ihre Angebote an c.weber@markranstaedt.de.

Vertriebene, die noch über keine Unterkunft verfügen wenden sich an den Landkreis unter unterbringung.asyl@lk-l.de, Telefon: 03433 241 4720.

Sollten Sie abgeschlossene, freie Wohnungen zur Unterbringung bereitstellen können, bitten wir um Ihr Angebot an das Landratsamt, Ausländerbehörde, unterbringung.asyl@lk-l.de oder ebenfalls an unsere Mitarbeiterin Carolin Weber mit folgenden Angaben:

  • Name, Vorname des Anbieters
  • Kontaktdaten (Telefon und E-Mail)
  • Größe m²
  • Anzahl der Zimmer
  • Ausstattung vorhanden ja/nein

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur Wohnungen durch den Landkreis angemietet werden können, die den Parametern der Kosten der Unterbringung entsprechen. Die Konditionen entnehmen Sie bitte dieser Quelle:

https://www.landkreisleipzig.de/f-Download-d-file.html?id=15140.

Eine Kostenzusicherung kann erst nach der Besichtigung des Landkreises erfolgen. Als Beispiel möchten wir benennen:

  • 1 Person, 25-45 m², Netto-Kaltmiete 311,30 € p. Mo. zuzüglich Heizung und Warmwasser.
  • 2 Personen, 45 – 60 m², Netto-Kaltmiete 382,26 € p. Mo. zuzüglich Heizung und Warmwasser.

Sachspenden werden über den Landkreis oder die Stadt Markranstädt nicht entgegengenommen. Bitte nutzen Sie für Ihre Spende die zahlreichen Spendenaufrufe einzelner Institutionen, Vereine oder Kirchgemeinden.

Für die vielfältige Unterstützung und Bereitschaft zur Hilfe bedanken wir uns vielmals bei unseren Bürgerinnen und Bürgern.

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