Am kommenden Freitag will der Deutsche Bundestag ein geändertes Infektionsschutzgesetz verabschieden. Diese Änderungen sollen ab nächster Woche gelten und als Grundlage für die weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie dienen.
Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Dierks:
„Es ist nicht akzeptabel, dass sich der Bundesgesetzgeber trotz bundesweit hoher Inzidenzzahlen seiner Verantwortung entzieht und die Länder bei der Bekämpfung der Pandemie alleine lässt. Bei der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages haben Gesundheitsexperten auf deutliche Mängel im vorliegenden Gesetzentwurf hingewiesen: den Wegfall umfassender Testpflichten und Zutrittskonzepte, die Lockerung der Basisschutzmaßnahmen, die nicht zuletzt eine Gefahr für vulnerable Gruppen darstellt und eine nicht ausreichend klare Hotspot-Regelung, die für die Länder nicht praktisch handhabbar ist.“
Dierks betont: „Deshalb sollte die Kritik von SPD und Grünen auch Richtung der Ampel in Berlin gehen. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und ist aufgerufen, die parteipolitischen Spielereien einzustellen. Es gilt, nicht nur die Expertenstimmen in der Anhörung ernst zu nehmen, sondern auch noch weitere gesetzliche Änderungen vorzunehmen: Bei der Umsetzung der Maßnahmen muss ein bundesweiter Flickenteppich verhindert werden und die Länder müssen in die Lage versetzt werden, tatsächlich angemessen auf die aktuelle Situation reagieren zu können.“
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