Zur selben Zeit, in der ungezählte Ehrenamtliche die aus der Ukraine geflüchtete Familien, meist Mütter mit ihren Kindern, mit Empathie und Solidarität in ihren Wohnungen aufnehmen, bereitet das Ausländeramt Kamenz die Abschiebung einer Mutter mit ihren drei Kindern – darunter ein Neugeborenes – nach Russland vor.
Mit Unverständnis hat Frank Richter, Mitglied des Sächsischen Landtags, auf die Information von der drohenden Abschiebung der in Kamenz wohnenden Frau Petimat Eskerbieva und ihrer drei Kinder nach Russland (Tschetschenien) reagiert.
Frank Richter:
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Paragraph 25a des Aufenthaltsgesetzes für Frau Eskerbieva und ihre Kinder nicht angewendet werden kann, zumal der gleiche juristische Bezug jüngst dazu führte, dass die aus Pirna abgeschobene Familie Imerlishvili nach Deutschland zurückkehren durfte. Eine Abschiebung der Kinder würde diese aus ihrem sozialen Umfeld reißen und sie einem völlig fremden Land aussetzen. Ich halte dieses Vorgehen für kindeswohlgefährdend.“
Die Familie Eskerbieva lebt seit neun Jahren in Deutschland. Die beiden großen Kinder sind gut integriert und haben eine positive Entwicklungsperspektive. Das dritte Kind ist wenige Monate alt.
Behördlicherseits wird behauptet, dass es keinen Handlungsspielraum gäbe und die Abschiebung alternativlos sei. Dies ignoriert u. a. auch die Möglichkeit, im Rahmen der Anwendung eines Vorgriffs auf das von der Bundesregierung vorgesehene Chancen-Aufenthaltsrecht die Abschiebung auszusetzen. Die zuständigen Ministerien des CDU-geführten Bundeslandes Schleswig-Holstein und des SPD-geführten Bundeslandes Rheinland-Pfalz haben ihre Ausländerbehörden entsprechend informiert.
Frank Richter:
„Ich bitte die sächsischen Behörden, eine solche Vorgriffs-Regelung aus humanitären Gründen auch auf die Familie Eskerbieva anzuwenden und die Vorbereitung der Abschiebung zu stoppen.
Eine Abschiebung von Frau Eskerbieva und ihren Kindern in einer Zeit, die geprägt ist von einer großen Solidarität der deutschen und europäischen Bevölkerung mit den Flüchtlingen aus der Ukraine – ebenfalls mehrheitlich Müttern mit Kindern – wäre Ausdruck einer rigiden Gesetzesauslegung und müsste von wohlmeinenden Mitmenschen als Akt der Inhumanität aufgefasst werden. Sie passt absolut nicht in unsere Zeit.“
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