Der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach begrüßt die Ankündigung des Bundesarbeitsministers, den vereinfachten Zugang und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten bzw. siebenten Monat bis zum 31. Juni 2022 zu verlängern „als wichtigen Schritt“.
„Das Instrument Kurzarbeit hat in Sachsen viele Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit geschützt. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei und der Damm Kurzarbeit muss weiter stehen. Besonders wichtig ist, dass auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten bzw. siebenten Monat verlängert wird. Gerade in Sachsen, wo die Löhne nach wie vor niedriger sind und durch die geringe Tarifbindung weniger Beschäftigte von tarifvertraglichen Aufstockungen profitieren, ist die gesetzliche Erhöhung von enormer Bedeutung“, sagte Schlimbach heute in Dresden.
Hintergrund:
Verlängert werden soll der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit, die mögliche Nutzung der Kurzarbeit von 24 auf 28 Monate sowie die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. D.h., für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen mindestens die Hälfte ihres Einkommens ausfällt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern. Ab dem siebten Monat sind es 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern.
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