Der Freistaat setzt das stark nachgefragte Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ fort. Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen. Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen.
Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Dafür stehen 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist voraussichtlich ab 1. März 2022 möglich.
„Unsere kleinen sächsischen Unternehmen haben das 2019 gestartete Förderprogramm von Beginn an sehr gut angenommen. Es setzt gezielte Investitionsanreize und trägt so dazu bei, den ländlichen Raum zu stärken“, sagt Wirtschaftsminister Martin Dulig und bilanziert: „Laut einer Evaluierung im Jahr 2020 haben 90 Prozent der geförderten Unternehmen ihre Investitionen gegenüber den Vorjahren teils erheblich gesteigert.
Parallel zum Fördervorhaben investierten die Unternehmen im Durchschnitt den gleichen Betrag zusätzlich noch einmal in weitere Vorhaben. 80 Prozent der Vorhaben wurden überhaupt erst wegen der Förderung durchgeführt. Das Landesprogramm hat die Vorhaben um rund 16 Monate beschleunigt.“
Bereits im Sommer 2019 waren die ursprünglich für 2019 und 2020 vorgesehenen Mittel ausgeschöpft. Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellte das SMWA zusätzliche Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds für das Programm, welches am 30. Juni 2021 planmäßig ausgelaufen ist, bereit. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat im Rahmen der bisherigen Förderung 1.082 Investitionsvorhaben mit einem Umfang von 58,9 Millionen Euro bewilligt. Damit konnten die Unternehmen insgesamt Investitionen in Höhe von 193,5 Millionen Euro vornehmen.
Minister Dulig weiter: „Das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Programms war groß. Ich danke dem Sächsischen Landtag, der im laufenden Doppelhaushalt erneut Mittel zur Verfügung gestellt hat. Die Folgen der Corona-Pandemie zwingen uns allerdings, das Programm neu zu justieren. Es bleibt weitgehend branchenoffen, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dazu zählen der Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungs-Branche. Wir koppeln die Förderung zudem an Kriterien der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit.“
Der Freistaat bezuschusst Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich.
Der Absatzradius der geförderten Unternehmen muss weniger als 50 Kilometer betragen. Dieses Kriterium unterscheidet das Programm „Regionales Wachstum“ von der Richtlinie „GRW RIGA“ des SMWA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“).
Einzelne Wirtschaftszweige sind aus beihilferechtlichen Gründen nicht förderfähig (Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Stahlindustrie, Schiffbau, Kunstfaserherstellung, Verkehrssektor). Weitere Einschränkungen erfolgen bei Tätigkeiten, die vorrangig der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen. Zudem sind der Bau, der KfZ-Bereich und mit Ausnahmen für Orte bzw. Ortsteile mit bis zu 2.000 Einwohner der Lebensmitteleinzelhandel von der Förderung ausgeschlossen.
Keine Kommentare bisher