Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat sich am heutigen Tage mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Sachsen (DEHOGA) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Der Abschluss sieht die ersten Erhöhungen zum 01.04.2022 vor und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.
Die Löhne für die unterste Lohngruppe steigen in 4 Stufen um insgesamt 29,8 Prozent: Zum 01.04.2022 von 10,01 EUR auf 11,23 EUR Zum 01.10.2022 auf 12,24 EUR Zum 01.01.2023 auf 12,61 EUR Zum 01.06.2023 auf 12,99 EUR
Für Fachkräfte steigen die Löhne im Ecklohn in 4 Stufen um insgesamt 24,8 Prozent: Zum 01.04.2022 von 10,87 EUR auf 11,82 EUR (+ 8 Prozent) Zum 01.10.2022 auf 12,88 EUR (+ 9 Prozent) Zum 01.01.2023 auf 13,27 EUR (+ 3 Prozent) Zum 01.06.2023 auf 13,67 EUR (+ 3 Prozent)
Auszubildende erhalten zum 01.04.2022 eine Erhöhung aller Ausbildungsjahre von 60 EUR. In 2 weiteren Stufen erfolgen dann prozentuale Erhöhungen von insgesamt 21,8 Prozent bis 22,3 Prozent. Zum 01.08.2022: 1. AJ 900 EUR, 2. AJ 1.000 EUR, 3. AJ 1.100 EUR Zum 01.08.2023: 1. AJ 950 EUR, 2. AJ 1.050 EUR, 3. AJ 1.150 EUR
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