Dieser Schritt ist notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht zu gewährleisten und das Kindeswohl zu schützen. Vom 11. bis voraussichtlich 18. Februar findet in der Kita „Regenbogenland“ lediglich eine Notbetreuung entsprechend der gültigen Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung statt. Ab Montag, den 14. Februar kann zudem nur eine Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten werden.
Zur Inanspruchnahme der Notbetreuung berechtig sind laut der Anlage zur Verordnung Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
Die Eltern werden gebeten einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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