Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will wieder zurück ins Richteramt. Er wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Für uns als CDU-Fraktion ist daher die Vorstellung, dass jemand wie Jens Maier wieder auf der Richterbank Platz nimmt, nur schwer erträglich. Deshalb hat Justizministerin Katja Meier alle denkbaren disziplinarrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Für uns steht fest, dass der Rechtsextremist Jens Maier nicht als Richter geeignet ist. Aber es kann nicht angehen, dass Justizministerin Meier jetzt ihre Verantwortung auf den Landtag abladen will. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass für eine noch nie da gewesene Richterklage enorm hohe Hürden gelten, die zudem an nicht klar abgesteckte Voraussetzungen geknüpft ist.“
„Gerade vor dem Hintergrund des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens ist es erstaunlich, mit welcher Nonchanlance manche Parteien und Jugendorganisationen hier das Verfassungsrecht vor das einfache Recht ziehen. Wir erwarten von Frau Staatsministerin Meier, dass alle denkbaren disziplinarrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden – sei es in Zuständigkeit des Sächsischen Justizministeriums oder der entsprechenden Dienststelle“, so Modschiedler.
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