Seit September 2020 hat der Staatsbetrieb Sachsenforst im Rahmen der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft 486 Vorhaben mit einem Volumen von rund 4,8 Millionen Euro bewilligt. Etwa 80 Prozent der Mittel kommen Vorhaben im Privatwald zugute und 20 Prozent Vorhaben im Körperschaftswald.
Ein Drittel der Vorhaben mit einem Volumen von insgesamt rund einer Million Euro wurde Antragstellerinnen und Antragstellern mit Kleinwaldbesitz unter zehn Hektar bewilligt. Für 204 Vorhaben wurden bereits rund 1,6 Millionen Euro ausgezahlt.
Günther: „Vor rund anderthalb Jahren haben wir die Förderung für den Wald überarbeitet und stärker an ökologischen Kriterien und an der Klimawandelanpassung ausgerichtet. Nun sehen wir, dass dies in der Breite angenommen wird. Die Mittel kommen insbesondere im Privatwald und dort auch bei Besitzerinnen und Besitzern kleiner Flächen an. Es gibt in Sachsen ein großes Interesse, den Waldumbau zu beschleunigen und zu verstärken.
In Sachsen entsteht der Wald der Zukunft. Dafür stellen wir die passende staatliche Unterstützung und Beratung bereit. Beides dient dem Anliegen, die Waldwirtschaft noch stärker nachhaltig auszurichten. Denn vor dem Hintergrund des Klimawandels und zum Erhalt biologischer Vielfalt brauchen wir klimastabile, arten- und strukturreiche Mischwälder. Aber auch alle anderen Waldnutzungen hängen daran.“
Aus Sicht einer Forstbetriebsgemeinschaft stellt Jens Metzner, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Plauen-Vogtland w. V., fest: „Die Förderung motiviert Waldbesitzer zum Waldumbau und zur Wiederbewaldung der Schadflächen mit Mischbaumarten. Die Forstbetriebsgemeinschaft Plauen-Vogtland unterstützt hierbei ihre Mitglieder vom Förderantrag bis zur Beschaffung des Pflanzgutes.“
Vorhaben zum Waldumbau und zur Wiederbewaldung, insbesondere auf den von den Waldschäden der letzten Jahre betroffenen Flächen, wurden für eine Fläche von insgesamt 769 Hektar bewilligt – das entspricht der Fläche von rund 1.000 Fußballfeldern. Bei geschätzt mindestens 5.000 Bäumchen pro Hektar dürften bei den geförderten Maßnahmen also insgesamt rund vier Millionen Bäumchen durch Naturverjüngung oder Pflanzung neuen Wald entstehen lassen. Im langjährigen Durchschnitt wurden Wiederbewaldung beziehungsweise Waldumbau davor auf jährlich etwa 200 Hektar gefördert.
Wie erwartet, gehen die meisten Mittel in die Pflanzung. Die Wiederbewaldung und der Waldumbau erfolgen vorwiegend mit Laubhölzern. Auf etwa drei Viertel der Fläche wachsen Laubbäume und Weißtannen, hinzu kommen Sträucher und Wildobstbäume an Waldrändern. Waldbesitzende, die die Wiederaufforstung oder auch die natürliche Verjüngung eigener Flächen planen oder sich mit dem Waldumbau beschäftigen, können sich dazu und zu den Fördermöglichkeiten vom Staatsbetrieb Sachsenforst, von Forstbetriebsgemeinschaften oder anderen Dienstleistern beraten lassen.
Weitere Informationen unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html
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