Der Europäische Gerichtshof hat heute die Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Damit ist der Weg frei für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus. Dieser Mechanismus bedeutet, dass Mitgliedsländern, die gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der EU verstoßen, Finanzmittel gekürzt werden können.
Die sächsische Justiz- und Europaministerin Katja Meier begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Rechtsstaatskonditionalität: „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt im Bemühen, die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in der gesamten EU zu sichern. Es macht den Weg nun endgültig frei für die Anwendung der Verordnung.
Denn nur mit unabhängigen Gerichten, die die Mittelverwendung im Land überprüfen, können wir sicher sein, dass EU-Gelder zweckentsprechend verwendet werden. Wenn EU-Gelder zweckentfremdet werden und der Rechtsstaat gefährdet wird, dann ist es notwendig, beim Schutz des Rechtsstaates genau dort anzusetzen: Beim Geld.“
Europaministerin Katja Meier betont: „Die Entscheidung des EuGH trägt maßgeblich dazu bei, die Glaubwürdigkeit der EU zu stärken. Nun gilt es, die rechtsgültige Verordnung unverzüglich anzuwenden. Zugleich duldet der Schutz aller EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vor den Auswirkungen von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit keine weitere Verzögerung.“
Die Verordnung war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Im Rahmen einer politischen Erklärung des Europäischen Rates zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 war sie in der Praxis ausgesetzt und unter anderem an eine Entscheidung des Gerichtshofes geknüpft worden. Polen und Ungarn hatten zunächst ihr Veto zum EU-Finanzrahmen 2021-2027 fallen gelassen, im März 2021 jedoch Klagen gegen die Verordnung beim Gerichtshof eingereicht. Das Europäische Parlament hatte mehrfach zur Anwendung aufgefordert und zuletzt im September 2021 eine Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission eingeleitet.
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