Seit 2009 werden in Sachsen Kinderwunschbehandlungen finanziell gefördert. Manche Paare können einen Zuschuss zu den sehr hohen Kosten einer Kinderwunschbehandlung erhalten, wenn sie ungewollt kinderlos sind. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern unterstützt der Freistaat allerdings nur verschiedengeschlechtliche Paare.
Gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehende Frauen und Menschen, die schwanger werden können, erhalten keine Unterstützung. Auch Paare, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, werden davon ausgeschlossen.
Die Linksfraktion fordert in einem Landtagsantrag (Drucksache 7/8407), diese Diskriminierung zu beenden. In ihrer Stellungnahme dazu behauptet Sozialministerin Petra Köpping nun, man müsse erst neue Regelungen des Bundes abwarten, um dies rechtssicher umzusetzen.
Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs-, Inklusions- und Queerpolitik, erklärt:
„Die Staatsregierung erfindet immer neue Ausreden, warum sie der Gleichberechtigung weiter im Weg stehen will. Die Regelungen in Rheinland-Pfalz, Berlin, dem Saarland und seit dem Jahreswechsel auch Bremen zeigen, wie einfach eine Lösung machbar ist. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt eine große seelische Belastung dar – unabhängig vom eigenen Beziehungsstatus.
Eine Kinderwunschbehandlung kann dabei helfen, den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen. Tausende Menschen bleiben aber ausgeschlossen, wenn die Förderung auf verschiedengeschlechtliche Paare beschränkt bleibt. Geht es nach Frau Köpping, werden alle anderen mit ihrer seelischen Belastung des unerfüllten Kinderwunsches allein gelassen. Wir wollen diese Diskriminierung endlich beenden und die Kinderwunschförderung für alle Betroffenen öffnen.“
Susanne Schaper, sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin, ergänzt:
„Die hohen Behandlungskosten sind für arme Menschen kaum zu schultern. Auch nach den Zuschüssen und den Beteiligungen der Krankenkassen bleiben mehrere tausend Euro als Eigenanteil übrig. Eine Anteilsfinanzierung ist somit nichts anderes als eine Bevorteilung vermögender Menschen.
Die Entscheidung für oder gegen ein Kind darf aber nicht vom Geldbeutel abhängen. Finanzielle Anreize, die sich vor allem an wohlhabendere Paare richten, bewirken eine direkte soziale Selektion.
Die Krankenkassen sind in der Pflicht, die Anteilsfinanzierung in eine Vollfinanzierung zu überführen. Die Staatsregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dies umzusetzen. Bis eine Vollfinanzierung durch die Krankenkassen erwirkt ist, soll der Freistaat seine Förderung entsprechend anpassen, damit die Betroffenen nicht auf dem erheblichen Eigenanteil sitzen bleiben.“
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