Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab morgen (23. Februar 2022) wieder eine Förderung nach der Richtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“ beantragen. Dafür stehen insgesamt 2,4 Millionen Euro bereit. Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.
„Ich bin sehr froh, dass unsere Härtefallförderung für die freien Kultureinrichtungen jetzt wieder zur Verfügung steht und wir sie damit weiter unterstützen können. Noch immer leiden die Kultureinrichtungen unter den Einschränkungen aufgrund der Pandemie, die zu Liquiditätsengpässen führen können. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass wir als Freistaat auch weiterhin unseren Akteuren helfen, um die kulturelle Vielfalt in Sachsen zu erhalten“, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.
Mehr Informationen zur Richtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“ gibt es im Internet unter www.kulturhilfen.sachsen.de. Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar 2022 auf der Internetseite der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/ möglich.
Von der Förderung konnten bereits in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche freie Kunst- und Kultureinrichtungen profitieren. Insgesamt haben 487 freie Träger aus dem Bereich Kunst und Kultur Anträge für dieses Programm gestellt. Die Sächsische Aufbaubank hat insgesamt 636 Anträge bewilligt. Der Gesamtbetrag der bewilligten Mittel beläuft sich auf rund 8,7 Mio. Euro.
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