Die Linksfraktion schlägt Maßnahmen vor, um den Sächsischen Familienpass attraktiver auszugestalten (Drucksache 7/8994). Der Pass ermöglicht den kostenlosen Besuch bestimmter Einrichtungen des Freistaates, etwa von Museen, Burgen und Schlössern.
Antragsberechtigt sind bisher Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern und Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind.
Die Linksfraktion schlägt vor, den begünstigten Personenkreis zu erweitern, damit der Familienpass bereits ab einem Kind unter 18 Jahren bzw. mit Kindergeldberechtigung im Haushalt in Anspruch genommen werden kann. Es soll eine zentrale Antrags- und Ausgabestelle eingerichtet werden, die auch die Angebote fortentwickelt. Künftig sollen auch Angebote einbezogen werden, die nicht vom Freistaat betrieben werden. Ziel ist ferner eine am besten bundesweite Vernetzung der Familienpassanbieter.
Susanne Schaper, Sprecherin für Familienpolitik, erklärt: „Erschöpfung, Überforderung, Geldsorgen, Einsamkeit – solche Erfahrungen prägen viele Familien in der Pandemie. Der Bedarf an Erholung und gemeinsamen positiven Erlebnissen ist besonders groß, zumal gerade ärmere Familien Ausgaben im Freizeit- und Erholungsbereich kürzen mussten und müssen.
Familienpässe sind ein gutes Mittel, um Familien mit Kindern einen kostengünstigeren oder sogar kostenfreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Angeboten insbesondere in der gemeinsamen Familienfreizeit zu verschaffen. Die Kriterien für den Anspruch auf den Familienpass haben sich jedoch seit Jahren nicht geändert. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um noch mehr Familien den Genuss des Passes zu ermöglichen!“
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