Nachdem der Verdacht auf Vogelgrippe bei einer in Beilrode tot aufgefundenen Graugans bestätigt wurde, hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen umgehend eine Risikobewertung gemäß Geflügelpest-Verordnung vorgenommen und heute (20.01.22) eine „Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza“ für die Ortsteile Dautzschen, Großtreben und Last der Gemeinde Beilrode erlassen.

Neben der Veröffentlichung auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de unter „Aktuelles“ wird die Allgemeinverfügung auch in den Aushängekästen an allen Verwaltungsstandorten des Landratsamtes sowie im nächsten Amtsblatt einsehbar sein.

Im definierten Risikogebiet gelten nunmehr verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert. Für eventuelle Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln gelten zusätzliche Auflagen.

Unabhängig davon sind alle Geflügelhalter im Landkreis Nordsachsen aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dazu gehören unter anderem das Betreten des Stalles mit ausschließlich stalleigener Kleidung inklusive Schuhen, eine effektive Schadnager-Bekämpfung sowie der Schutz von Futter und Einstreu vor Wildvögeln. Wer seine Geflügelhaltung noch nicht beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt hat, muss dies unverzüglich nachholen.

In Deutschland sind seit Mitte Oktober 2021 hunderte Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln sowie mehr als 50 Ausbrüche in Geflügel- und Vogelhaltungen aufgetreten. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 10. Januar 2022 das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung des Vogelgrippe-Virus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände als bundesweit hoch bewertet.

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