Die Debatte um die corona-bedingten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Sachsen gewinnt an Fahrt. Auch die Abgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) plädiert für eine Ausweitung der Versammlungsfreiheit in Sachsen.

Die Debatte darf nicht den Rechten und Polizei-Lobbyisten überlassen werden. Gründe für Versammlungen gibt es derzeit viele, jenseits der dumpfen, demokratieverachtenden der Querdenker und Co.

Inzwischen fordert die Gewerkschaft der Polizei eine Lockerung der strengen Versammlungsregeln, der Innenminister Roland Wöller lenkt ein. Die AfD hat für den 5. Januar sogar eine Sonderlandtagssitzung zum Thema beantragt.

Die Linke bleibt in dieser Debatte leise, viel zu leise und beschränkt sich weitestgehend auf die Kritik an fehlenden Eingriffen der Polizei gegen Querdenker-Proteste, meint Juliane Nagel.

Sie erklärt:

„Jetzt, wo die Rechten und ihr Fußvolk landesweit fast täglich auf die Straße gehen, Staat und Demokratie verhöhnen und Gesundheitsschutz mit Füßen treten, macht die Polizei für die Lockerung der Versammlungsregelung Druck? Dies ist nicht nur politisch fragwürdig, sondern würde auch auch in der Praxis nicht aufgehen, d.h. nicht zur Entlastung von Ordnungsbehörden führen.

Denn die dringend notwendige Gewährung der Versammlungsfreiheit mit größerer Teilnehmer(-innenzahl und auch als bewegte Demonstration muss zwingend mit strengen Hygieneauflagen einhergehen. Genau so handhaben es auch andere Bundesländer, indem sie für Versammlungen eine Maskenpflicht, Abstände und Hygienekonzepte mit beispielsweise Zu- und Abgangsregeln beauflagen. Die Durchsetzung dieser sinnvollen Regelungen würden für Ordnungs- und Gesundheitsämter sowie die Polizei auf der Straße mindestens genau so viel Aufwand bedeuten.

Von der Ausweitung der Versammlungsfreiheit würden unterm Strich vor allem die Vernünftigen profitieren, die die achtsam und verantwortungsvoll mit ihrer Gesundheit und der, der anderen umgehen, die Masken tragen, auf Abstand achten und kooperieren. Gründe für Versammlungen gibt es schließlich derzeit genug: Arbeitskämpfe, Proteste im Gesundheitswesen, fürs Klima oder für die soziale Bewältigung der Pandemie!

Wer Grundrechte opfert, weil sie auch von Rechten, wie Querdenkern und Co wahrgenommen werden, wählt das falsche Mittel im Umgang mit Demokratiefeinden und schwächt vor allem die Vernünftigen, die Solidarischen und nicht zuletzt den demokratischen Meinungsstreit.

Hintergrund:

Schon seit November 2021 ist in Sachsen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt, so stark wie in keinem anderen Bundesland. Seit Erreichung der so genannten Überlastungsstufe im November dürfen Versammlungen nur noch ortsfest, also stationär, und mit maximal 10 Teilnehmenden, stattfinden.

Die Gewerkschaft der Polizei argumentiert aktuell, dass die Polizei mit der Absicherung und Auflösung von Versammlungen, die laut Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt sind, überfordert ist. Darum solle die Versammlungsfreiheit wieder ausgeweitet werden (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/polizeigewerkschaft-forderungen-versammlungsrecht-politik-100.html <https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/polizeigewerkschaft-forderungen-versammlungsrecht-politik-100.html>).

Auch der Landespolizeipräsident Horst Kretschmar monierte in einem Interview mit der taz (https://taz.de/Polizeipraesident-ueber-Coronademos/!5821120/ <https://taz.de/Polizeipraesident-ueber-Coronademos/!5821120/>), dass die Polizei mit der Ahndung der Verstöße bei den zahlreichen Querdenker-Proteste belastet werde unddie Wahrnahme des Grundrechtes keine Ordnungswidrigkeit sein dürfe, wie es in der aktuellen Verordnung geregelt wird.

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