Die Sächsische Staatsregierung will an diesem Mittwoch eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Obwohl sich Bund und Länder auf eine einheitliche 2G-Plus-Regel in der Gastronomie geeinigt haben, soll die neue sächsische Verordnung erneut eine Sperrstunde für die Gastronomie beinhalten.
Dazu erklärt Torsten Herbst, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Kaum eine andere Branche leidet so sehr unter den Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wie die Gastronomie. Die kürzlich von Bund und Ländern beschlossene 2G-Plus-Regelung wird voraussichtlich dazu führen, dass viele Restaurants und Gaststätten in Sachsen im ohnehin wirtschaftlich schwachen Januar noch mehr Umsatz verlieren. Sachsen sollte daher die Sperrstunde abschaffen und nicht auf 22 Uhr festschreiben. Die Bund-Länder-Vereinbarung sieht bewusst keine Sperrstunde vor. Schließlich liegt der Freistaat inzwischen auch nur noch im Mittelfeld aller Bundesländer bei der Infektionsdynamik.
Die Staatsregierung sollte stattdessen jede Möglichkeit nutzen, um den Gastronomen einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Dazu gehört in erster Linie, dass es keine Sperrstunde mehr geben darf. Schließlich lässt sich in der Gastronomie ein deutlich besserer Infektionsschutz garantieren als bei unkontrollierten Treffen im privaten Bereich.
Zudem sollte bereits jetzt eine Öffnung der Außengastronomie unter 3G-Regeln ermöglicht werden. Denn einige Biergärten und Restaurants verfügen über entsprechende Anlagen, die auch im Winter eine Bewirtschaftung im Außenbereich ermöglichen. Voraussetzung für die Öffnung sollten ein umfassendes Hygieneschutzkonzept mit dem Einhalten von Abständen, begrenzten Kapazitäten und einer Gästeerfassung sein. Es ist mittlerweile erwiesen, dass die Gefahr der Übertragung von Covid-19-Viren durch Aerosole bei entsprechenden Abständen an der frischen Luft höchst unwahrscheinlich ist.“
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