Am 26. Januar wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt. Das Bundesinnenministerium hatte mit der Verfügung vom 1. Februar 2019 die auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik spezialisierten Unternehmen als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten.
Das wohl weltweit größte kurdische Musikarchiv sowie die Verlagsbestände, etwa 50.000 Werke, wurden bei einer Großrazzia am 12. Februar 2019 beschlagnahmt. Der Vorwurf: Der Geschäftsbetrieb diene durch sein Verlagsprogramm der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK. Schon ein Jahr zuvor, im März 2018, gab es Durchsuchungen im gemeinsamen Verlagshaus.
Zeitgleich zum Prozessbeginn findet eine Protestkundgebung gegen das Verbot des Verlags und des Musikvertriebs statt. Das Rojava-Solidaritätsbündnis Leipzig ruft am 26. Januar um 10 Uhr am Simsonplatz 1 in Leipzig zu einer Kundgebung auf. Auch kurdische Autor/-innen, Verleger/-innen und Musiker/-innen haben angekündigt, an der Kundgebung teilnehmen zu wollen.
Bereits vorab haben sich mehr als 100 Kultur- und Medienschaffende in einem offenen Brief mit den verbotenen kurdischen Einrichtungen solidarisiert. „Wir fordern die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit auch für die kurdischen Menschen in Deutschland ein“, heißt es unter anderem in ihrem Appell an die Bundesregierung.
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