Der Freistaat Sachsen unterstützt die Beseitigung von Brachen in diesem Jahr mit 5,35 Millionen Euro. Entsprechende Fördermittel können von den Städten und Gemeinden ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden.
Mithilfe der Förderung können bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische oder landwirtschaftliche bauliche Nutzung seit geraumer Zeit aufgegeben wurde. Das gilt auch für unbewohnbare, ruinöse Wohngebäude oder ungenutzte sonstige Einrichtungen der Gemeinden.
„Ohne die Fördermittel wäre die Beräumung der Brachflächen und damit die Beseitigung baulicher Missstände, von Gefahrenquellen oder Umweltschäden an vielen Stellen nicht möglich“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Der Freistaat unterstützt deshalb die Städte und Gemeinden. Er hilft ihnen so bei einer nachhaltigen Entwicklung. Die Beräumung von Brachflächen ist ein wichtiges Element der Stadtentwicklung zur Schaffung von attraktiven und lebenswerten Gemeinden in den Regionen.“
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Die Förderung kann bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.
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